AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.05.2026 17:22 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-300536-2026/

Deutschland – Technische Gebäudeüberwachung – TGM-Betreibervertrag Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) in Bergisch Gladbach sowie Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Köln - VOEK 322-25

Notice-ID: ted-300536-2026 · Procedure-ID: 83c81060-4f59-494b-a925-e2b3abd3d86d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Veröffentlicht
04.05.2026
Frist (Submission)
21.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71631300 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik

Beschreibung

Fortsetzung aus Ziffer 2: -- Zum Leistungsumfang gehört die Stellung des erforderlichen Personals. Die Start-Up-Phase (SUP) Stufe 1 beginnt nach Zuschlag, geplant ist der 01.07.2026, Stufe 2 beginnt am 01.08.2026. Zu Beginn der SUP sind mind. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker -1x Versorgungstechnik +1x Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -zu stellen, die im Unternehmen tätig sind und für den Regelbetrieb zur Verfügung stehen, wie deren Vertreter. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter wird gestellt. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe für die Übernahme der Liegenschaft in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Mit Beginn des Regelbetriebes ab 01.09.2026 werden 1 Objektleiter + Vertreter, 2 Haustechniker unterschiedlicher Fachrichtung - Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik (HLS) oder jeweils vergleichbar + je 1 Vertreter unterschiedlicher Fachrichtung vom AN zur Verfügung gestellt. Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien (s. Ziffer 5.1.9), Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der SUP der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Es muss den wesentlichen Personalkriterien sowie den seitens des Nutzers vorgegebenen Zutrittsberechtigungen entsprechen. -- Die Präsenzzeit des Objektleiters ist von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr arbeitstäglich zu gewährleisten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstäglich im Präsenzzeitraum von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr zu erbringen. Bedarfs- und Nutzungsänderungen sowie andere unvorhergesehene Anforderungen können zur Abänderungen führen. Zum Nachweis ist vom AN (möglichst) ein webbasiertes Zeiterfassungssystem einzurichten und zu führen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen sowie Räumen und Lagermöglichkeiten an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen, in Form von Bau- und Dienstleistungen. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN Managementzuschläge erheben: 5 % für Leistungen größer/gleich 10.000 €, 7,5% für Leistungen größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamt/Auftrag). -- Dem AN stehen unmöblierte Räumlichkeiten (Werkstatt, Umkleide, Lager) für die Vertragserfüllung unentgeltlich zur technisch-organisatorischen Ausstattung durch den AN nach aktuellem Stand der Technik zur Verfügung. Für Fernsprech-, IT-und Netzwerkanbindung muss der AN einen eigenen Vertrag mit dem Anbieter auf seine Kosten abschließen. -- Die AG stellt Wärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse hat der AN Sorge zu tragen. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Zusätzlich erforderliche Arbeitshilfen sind durch den AN zu stellen. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die vom AN verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass sie in Qualität und Funktion Originalersatzteilen des jeweiligen Herstellers entsprechen bzw. vergleichbar und kompatibel sind und vorzugsweise aktuelle umwelt- und klimafreundliche Anforderungen (z. B. höchste Effizienzklassen, anerkannte Gütezeichen) erfüllen. Diese Vorgabe gilt auch für Unterauftragnehmer des AN. — Fortsetzung aus Ziffer 2: -- Zum Leistungsumfang gehört die Stellung des erforderlichen Personals. Die Start-Up-Phase (SUP) Stufe 1 beginnt nach Zuschlag, geplant ist der 01.07.2026, Stufe 2 beginnt am 01.08.2026. Zu Beginn der SUP sind mind. 1 Objektleiter und 2 Haustechniker -1x Versorgungstechnik +1x Elektrotechnik oder jeweils vergleichbar -zu stellen, die im Unternehmen tätig sind und für den Regelbetrieb zur Verfügung stehen, wie deren Vertreter. Ein mit Liegenschaftsübernahmen erfahrener Projektleiter wird gestellt. Der AN hat sich in sämtliche Aufgabenbereiche/Abläufe für die Übernahme der Liegenschaft in Abstimmung mit der AG einzuarbeiten. -- Mit Beginn des Regelbetriebes ab 01.09.2026 werden 1 Objektleiter + Vertreter, 2 Haustechniker unterschiedlicher Fachrichtung - Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik (HLS) oder jeweils vergleichbar + je 1 Vertreter unterschiedlicher Fachrichtung vom AN zur Verfügung gestellt. Anforderungen an das Personal sind den Eignungskriterien (s. Ziffer 5.1.9), Aufgaben der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Der AN hat sein Personal mit einheitlicher Arbeitskleidung mit angebrachten Firmenlogo und Namensschild auszustatten. Die Arbeitskleidung ist im Rahmen der SUP der AG vorzustellen. Der AN sorgt eigenverantwortlich für ausreichend Reservepersonal und meldet dieses Personal liegenschaftsgebunden an. Es muss den wesentlichen Personalkriterien sowie den seitens des Nutzers vorgegebenen Zutrittsberechtigungen entsprechen. -- Die Objektleitung und die Haustechniker müssen innerhalb der festgelegten Arbeitszeit (25 Stunden wöchentlich; Abstimmung während der Start-Up-Phase) ständig erreichbar sein. Dabei sind die Leistungen der Objektleitung im Zeitraum von 09:00 Uhr - 14:00 Uhr und die der Haustechniker im Zeitraum von 06:30 Uhr - 19:00 Uhr vor Ort zu erbringen. Bedarfs- und Nutzungsänderungen sowie andere unvorhergesehene Anforderungen können zur Abänderungen führen. Zum Nachweis der Anwesenheitszeiten vor Ort ist vom AN eine Anwesenheitsliste zu führen. -- In der Vertragsauslaufphase erfolgen die Objektrückgabe bzw. -übergabe mit allen Anlagen, technischen Systemen bzw. Baugruppen an die AG oder einen neuen Dienstleister. Auf Wunsch der AG sind auch Hersteller, Sachverständige und/oder Fachfirmen zur Übergabe einzubeziehen. -- Der AN verpflichtet sich, zusätzliche Leistungen/ Auftragsleistungen zu übernehmen. Dazu können Bau- und Dienstleistungen gehören. Für unterschiedliche Kostenbereiche ist die Angebotsunterbreitung bzw. -einholung geregelt, siehe Leistungsbeschreibung. Bei Fremdleistungen kann der AN einen Managementzuschlag erheben: 5 % für Leistungen größer/gleich 10.000 €, 7,5% für Leistungen größer/gleich 3.000 €, 10 % kleiner 3.000 € (Nettogesamtbetrag/Auftrag). -- Dem AN stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung!! -- Die AG stellt Wärme, Wasser und Elektroenergie kostenlos zur Verfügung. Für die Erreichbarkeit der Medienanschlüsse hat der AN Sorge zu tragen. Arbeitshilfen, wie z.B. Aufzüge, können benutzt werden. Zusätzlich erforderliche Arbeitshilfen sind durch den AN zu stellen. Alle erforderlichen Werkzeuge zur Erbringung der Leistungen sind durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Der AN verwaltet und beschafft alle Kleinteile, Verbrauchs- und Verschleißteile, Verbrauchs- und Verschleißstoffe, Materialien und Betriebsmittel, die für die Durchführung der Leistung erforderlich sind. Die vom AN verwendeten Materialien sind so zu wählen, dass sie in Qualität und Funktion Originalersatzteilen des jeweiligen Herstellers entsprechen bzw. vergleichbar und kompatibel sind und vorzugsweise aktuelle umwelt- und klimafreundliche Anforderungen (z. B. höchste Effizienzklassen, anerkannte Gütezeichen) erfüllen. Diese Vorgabe gilt auch für Unterauftragnehmer des AN.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
57 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

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