AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.07.2026 12:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-300639-2026/

UKM Marienhospital GmbH - Geb. 9910 Standort Steinfurt - Neubau Bettenhaus 1. und 2. BA - G25 Heizung / Kälte

Notice-ID: ted-300639-2026 · Procedure-ID: cf62751b-0767-44c4-8ad5-515a7db28e6a

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Stammdaten

Auftraggeber
UKM Marienhospital GmbH
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.623.245 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Projekt "Neubau Bettenhaus" ist einTeil der Konzeptplanung "Neustrukturierung Marienhospital Steinfurt" und wird durch das Land NRW und die Stadt Steinfurt in Teilen gefördert. Im 1. Bauabschnitt wurde zunächst der Nordflügel (BT X) abgerissen und ein viergeschossiger Baukörper mit zentraler Notaufnahme, zwei Pflegestationen, sowie Technik- und Logistikflächen geschaffen. ca. 4 Stck. Luftwärmepumpen liefern und montieren ca. 2 Stck. Wasser-Wasser Hochtemperatur-WP liefern und montieren ca. 20 Stck. Heizflächen liefern und montieren ca. 1.600 m2 Fußbodenheizung verlegen ca. 1.500 m Heizung: Stahlrohrleitungen DN 15 - DN 65 für Heizwasser ca. 600 m Kälte: Stahlrohrleitungen DN 15 - DN 65 für Heizwasser einschl. Dämmarbeiten, liefern und montieren. 2 Stck. Heizungs- und Kälteverteiler/-sammler liefern und montieren ca. 160 Stck. Armaturen DN 15 - DN 100 für Heizwasser und Klimakaltwasser liefern und montieren ca.5 Stck. Pufferspeicher 3.000 Liter liefern und montieren ca.14 Stck. Umwälzpumpen liefern und montieren

Vertragslaufzeit

Periode
17 Monate

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bolte KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).