AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYTBM4J68S/documents) · Abgerufen am 18.08.2026 07:50 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-301328-2025/

Toxikologische Studie von polymere Mikrobläschen

Notice-ID: ted-301328-2025 · Procedure-ID: 4ff9ab38-3d05-4f99-8b53-7eaf74f14255

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Aachen AöR, Aachen
Veröffentlicht
07.05.2025
Frist (Submission)
10.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73100000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschreibung Hiermit schreibt das Universitätsklinikum Aachen AöR eine toxikologische Testung von poly(butyl cyanoacrylat) Mikrobläschen, welche mit dem Peptid cyclo(RGDfK) modifiziert sind, aus. Diese Mikrobläschen dienen als Ultraschall-Kontrastmittel zur Beurteilung von chronischen Darmerkrankungen. Es soll die Toxizität der Mikrobläschen in einem Kleintiermodell von dem bietenden Unternehmen untersucht werden und entsprechende analytische Methoden zur Validierung der Toxizität entwickelt werden. Die Ergebnisse sollen für ein IMPD (Investigational Medicinal Product Dossier) und anschließender Anmeldung einer klinischen Studie verwendet werden können.

Vertragslaufzeit

Beginn
23.06.2025
Ende
30.09.2025

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
13 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).