AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 20:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-301571-2026/

Reparatur Niederflurgelenktriebwagen NGT D 12 DD 2809

Notice-ID: ted-301571-2026 · Procedure-ID: 77df3b31-1f29-44fe-9076-84ceb7454e33

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Stammdaten

Auftraggeber
Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Dresden
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
31.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50000000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Das Fahrzeug mit der Fahrzeugnummer 232-809-8 (im Folgenden "2809") konnte am 04.12.2003, nach erfolgreicher dynamischer Inbetriebnahme in Dresden, im Fahrgasteinsatz in Betrieb genommen werden. Das Fahrzeug 2809 war am 03.12.2025 bei einem Kilometerstand von 1.999.160 km in einen Verkehrsunfall verwickelt. Durch die Kollision mit einem entgegenkommenden Straßenbahnwagen, wurde die Seitenwand des Wagenteil 3 bis 5 links schwer beschädigt. Es kam nicht zur Entgleisung. Da durch den Unfall am Fahrzeug erheblicher Schaden an der Wagenkastenstruktur entstanden und eine interne Instandsetzung aus kapazitiven Gründen nicht möglich ist, soll die Reparatur durch einen externen Dienstleister erfolgen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).