AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Deutschland – Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht – Baumbeetausbesserung an Straßen inkl. Pflanzung von Straßenbäumen Herbst 2026
Stammdaten
- Auftraggeber
- Grün und Gruga
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Frist (Submission)
- 03.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 77000000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
Beschreibung
Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. — Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden. — Es sind zwei Baumbeettypen in der Ausschreibung (Typ 4+5). Die vorhandenen Stubben werden vorher ausgefräst/entfernt. Zu jedem Standort sind bereits Bodenanalysen erstellt worden und werden dem Auftragnehmer für die Entsorgung bereitgestellt. Einige Standorte weisen Wurzelverwerfungen auf und/oder der Baumstamm befindet sich sehr nahe der Pflasterkannte (siehe Excel Liste). Diese Standorte bedürfen ggf. eines Einsatzes mit gesonderten Geräten (Wurzelratte, Diamantkettensäge etc.). Als Platzhalter für das zukünftige Gehölz und zum Schutz vor Überfahrungen ist ein 250 cm langer Holzpfahl ca. 50 cm tief an jedem Standort einzuschlagen. An einigen Standorten befinden sich Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Strom) im Untergrund. Diese Standorte sind mittels Saugbaggereinsatzes zu bearbeiten. Nach Einholung der Leitungspläne kann die Anzahl variieren. Änderungen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Die Baumbeetausbesserungsarbeiten müssen bis zum 31.10.2026 beendet sein, sofern mit der städtischen Bauaufsicht keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, und im Zeitraum 01.11.-31.12.2026 muss die Nachpflanzung erfolgen. In der Zeit zwischen Ausbesserung und Pflanzung sind die Baumbeete nach eigenem Ermessen vor Verdichtung (z.B. durch Überfahrung von Kraftfahrzeugen) zu schützen. Die Ausführung der Arbeiten hat montags bis freitags zu erfolgen, damit eine Betreuung der Arbeiten durch die städtische Bauleitung gewährleistet ist. Der Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter haben Bürgeranfragen, Beschwerden oder Hinweise vor Ort unverzüglich der städtischen Bauleitung zu melden. Ist die zuständige Person der Bauleitung in diesem Moment nicht erreichbar, kann die Firma vor Ort die allgemeinen Kontaktdaten des Beschwerdemanagements (baumpflege@gge.essen.de / Tel. 0201 88-67414) an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Diskussionen oder Abgaben von Erklärungen gegenüber Bürgern sind untersagt, die Mitarbeiter führen ausschließlich ihre Arbeiten aus und melden alle Hinweise umgehend. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Verantwortlichkeit zur Einhaltung der Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) gemäß § 4 BaustellV. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Verpflichtungen in eigener Verantwortung wahrnehmen. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instandzusetzen. In dieser Ausschreibung befindet sich Bodenmaterial der Klassen BM-0 bis BM-F3 und auch Deponieklassen-Böden. Die Standorte mit Deponieklassen sind unter der Abfallschlüsselnummer 17 05 04 (Boden und Steine, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 05 03 fallen) als nicht gefährlicher Abfall ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Hinweis: Die Vermischung zwischen den gefährlichen und nicht gefährlichen Böden ist unzulässig (Vermischungsverbot - § 9 Kreislaufwirtschaftsgesetzt KrWG). Losaufteilung: Das Leistungsverzeichnis ist in 3 Teillose aufgeteilt. Es müssen alle Teillose angeboten werden. Der Zuschlag wird auf maximal 2 Teillose je Bieter beschränkt. Sollte ein Bieter in mehr als einem Teillos das günstigste Gebot vorlegen, so ist vor der Zuschlagserteilung der schriftliche Nachweis zu erbringen, dass im Interesse einer zügigen Auftragserledigung jedes Teillos mit einer eigenen maschinell und personell ausreichend ausgestatteten Kolonne gleichzeitig bearbeitet werden kann und der Auftrag bis zum Fertigstellungstermin abgearbeitet sein wird. Der Auftraggeber behält sich eine losweise Vergabe nach den für ihn günstigsten/wirtschaftlichsten Gesichtspunkten vor. Aus haushalterischen Gründen werden je Teillos gleichzeitig zwei Teilaufträge erteilt, die die Gesamtauftragssumme der jeweiligen Teillose abdecken und die separat abgerechnet werden.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 58 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.06.2026
- Vergabeergebnis