AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/K-VIERSEN-2026-0012) · Abgerufen am 07.08.2026 15:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-301695-2026/

Fortführung und Ausweitung des Fahrradleasings

Notice-ID: ted-301695-2026 · Procedure-ID: e9872e6c-dc5d-466a-8d50-649e5b504aed

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Stammdaten

Auftraggeber
Kreis Viersen, Viersen
Veröffentlicht
02.04.2026
Frist (Submission)
18.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66114000 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Rahmen-Höchstwert
388.800 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Kreisverwaltung Viersen sollen durch den Dienstleister alle Leistungen, wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die digitale Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstleister koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Umfassende Durchführung des Fahrradleasings für die Kreisverwaltung Viersen mit derzeit ca. 1.200 grundsätzlich berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 800 Tarifbeschäftigte und 400 Beamtinnen und Beamte.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.08.2026
Ende
14.08.2029

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
53 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).