AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/41f6f450-3a8a-4bba-865d-6e61ab671a82) · Abgerufen am 26.10.2026 22:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-301799-2026/

Abschluss eines Rahmenvertrages über Coachings, Workshop-Moderationen sowie Mediationen

Notice-ID: ted-301799-2026 · Procedure-ID: a137705c-f8bd-4cd5-bae2-76a6205c57f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern, vertreten durch die Hochschule für Angewandte Wissenschaften München, München
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79998000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Hochschule München beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über Coachings, Workshop-Moderationen sowie Mediationen. Der Rahmenvertrag soll für die Dauer von 24 Monaten beginnend ab dem 29.08.2026 geschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf seiner Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt jeweils insgesamt 4 Jahre.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
29.08.2026
Ende
28.08.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
39 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).