AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.06.2026 17:42 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-301838-2026/

Biomülltüten

Notice-ID: ted-301838-2026 · Procedure-ID: 91b3dd76-48ab-4b2d-ae77-b0e31b248260

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Fürth
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30197600 — Büromaschinen und Computer
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Fürth, beabsichtigt, die Herstellung und Lieferung von 7.300.000 Stück Biomülltüten aus 100% Recyclingpapier. Der Abruf erfolgt nach Bedarf voraussichtlich ab 01.11.2026 durchschnittlich alle 35 Tage eine Teilmengen von rund 660.000 Stück. Die Beschaffenheit der Tüte soll wie folgt sein: 100% Recyclingpapier mit dem Siegel des Blauen Engel ausgezeichnet (Es werden auch gleichwertige Zertifizierungen akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist entsprechend nachzuweisen), braun, nachweislich schadstofffrei, voll kompostierbar und nassfest, Materialstärke 80g/qm, Maße: 230 x 130 x 350 mm mit Rollboden oder Keilboden sowie ohne Tragegriffe; Falz durchgängig verklebt, Klebstoff ohne Konservierungsmittel, Klebstoffzusammensetzung ist anzugeben, Zweiseitig mit einfarbigem Aufdruck nach Vorgaben des Auftraggebers. 10 Muster (Biomülltüten) sind ergänzend zum Angebot auf dem Postweg bis zum Angebotsabgabetermin bei der zentralen Vergabestelle einzureichen. Der Umschlag ist außen mit beigelegtem Kennzettel sowie Name und Anschrift des Bieters zu versehen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.11.2026
Ende
31.10.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Danner Verpackungen GmbH & Co.KG

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).