AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Angebote SCP-Schulen - Schulkultur, Eltern, Lernatelier, Talentförderung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ministerium für Bildung, Mainz
- Veröffentlicht
- 09.05.2025
- Frist (Submission)
- 11.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 80000000 — Bildung
- Branche
- Bildung & Forschung
- Geschätzter Wert
- 275.400 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
siehe Vergabeunterlagen
Lose
5 Lose — alle Lose Pflicht.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 5 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten und Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Prozessbegleitung: Diversitätssensible Schulkultur entwickeln
- Laufzeit
- 18 Monate
- Geschätzter Wert
- 64.800 €
Los 2 — Prozessbegleitung: Elternbeteiligung stärken - Brücken bauen
- Laufzeit
- 18 Monate
- Geschätzter Wert
- 64.800 €
Los 3 — Prozessbegleitung: Lernateliers konzipieren und begleiten
- Laufzeit
- 18 Monate
- Geschätzter Wert
- 64.800 €
Los 4 — Workshop-Reihe: Potenzialanalyse und Talentscouting
- Laufzeit
- 12 Monate
- Geschätzter Wert
- 40.500 €
Los 5 — Talentwerkstatt: Talentkompass - Meine Stärken und Perspektiven
- Laufzeit
- keine Angabe
- Geschätzter Wert
- 40.500 €
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 11.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).