AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SN - Moni-Klär Lachgas AC-Soers
Stammdaten
- Auftraggeber
- Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -, Düren
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 02.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90700000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Energie & Umwelt
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Gegenstand der Lieferung ist ein Messsystem (Sonden) zur Erfassung der gelösten N2O-Konzentration (Flüssigphase) in einem Belebungsbecken einer Kläranlage mit unterschiedlich hohen zu erwartenden Konzentrationen (Belebungsbe-cken und Prozesswasserbehandlung). Die Lieferung soll sowohl die Sondenkörper, die Sondenköpfe, die entspre-chend zugehörigen Messumformer zur Übertragung und Auswertung der Daten in das Datenmanagementsystem der Kläranlage, das notwendige Kabel- und Befestigungsmaterial als auch die dazu notwendigen Verbrauchs- und Kalib-riermaterialien für einen Betrieb über 3 Jahre enthalten. — Gegenstand ist die Lieferung, Installation und mehrjährige Betreuung eines Mess- und Assistenzsystems zur kontinu-ierlichen Erfassung und Optimierung direkter Treibhausgasemissionen (insb. N2O, CH4, CO2) an den biologischen Rei-nigungsstufen der Kläranlage Aachen Soers. Das System umfasst mobile Messgeräte mit Hauben zur Erfassung der Abluftemissionen, eine IT-/Cloud-Lösung zur Datenspeicherung und Visualisierung, ein Emissionsdashboard, ein Be-triebsassistenzsystem sowie die Erstellung und den Betrieb eines digitalen Prozesszwillings der Kläranlage zur Ablei-tung von Optimierungsmaßnahmen.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 02.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.