AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 15:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-302522-2026/

Rahmenvertrag Neuausstattung Besprechungsräume / Multifunktionsräume

Notice-ID: ted-302522-2026 · Procedure-ID: 0d6023c9-40a1-4c8e-8299-5152cf7c3f69

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Stammdaten

Auftraggeber
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Stuttgart
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
11.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32324000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Ziel dieser Ausschreibung ist es, die Besprechungsräume sowie einige Büroräume und Multi-funktionsräume an den vier Standorten der KVBW in Stuttgart, Reutlingen, Karlsruhe und Freiburg mit moderner und zukunftsfähiger Hardware auszustatten, um den gestiegenen An-forderungen an (Video-)Konferenzen gerecht zu werden. Dafür sollen in drei Losen Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten inkl. zweimaliger Verlängerungsoption von 12 Monaten ausgeschrieben werden. Los 1: Cisco Room Bar Los 2: Displays+interaktive Displays Los 3: Zubehör

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).