AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
DFM Neugestaltung des Ausstellungsbereichs "Bundesliga"
Stammdaten
- Auftraggeber
- DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH
- Veröffentlicht
- 12.05.2025
- Frist (Submission)
- 12.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 92521100 — Freizeit und Kultur
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Geschätzter Wert
- 350.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Deutsche Fußballmuseum ist mit jährlich über 200.000 Besucherinnen und Besuchern eine der erfolgreichsten Kultur- und Freitzeiteinrichtungen Nordrhein-Westfalens. Im Zuge der regelmäßigen Re-Attraktivierung von Museumsbereichen soll 2025/26 der Bereich "Bundesliga" auf einer Fläche von rund 250 Quadratmetern neu inszeniert werden. In einem zweistufigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV wird europaweit ein Büro für Ausstellungsplanung und -gestaltung gesucht, das beginnend ab Oktober 2025 über alle Leistungsphasen nach HOAS (2) die erforderlichen Gestaltungs- und Planungsleistungen erbringt. Für die Neugestaltung steht einschließlich der Planungs- und Nebenleistungen gemäß Leistungsbild ein maximales Budget von 1.300.000 € (netto) zur Verfügung. Einzelheiten zum Leistungsbild und Verfahren sind in den Anlagen, insbesondere der Leistungs- und Verfahrensbeschreibung (A1) dargestellt. Teilnahmeanträge sind bis 12.06.2025 einzureichen. Es werden, sofern ausreichend qualifizierte Anträge eingehen, drei geeignete Unternehmen ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Neben einem Preisangebot wird die Erarbeitung einer Konzept-Idee erwartet, die mit 7.000 € (netto) je Bieter vergütet wird.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 15 Monate
- Beginn
- 19.09.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 12.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH, Dortmund
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.