AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.05.2026 05:33 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-302982-2026/

Deutschland – Erstellung von Bilanzabschlüssen – Erfassung von Jahresabschlussdaten

Notice-ID: ted-302982-2026 · Procedure-ID: 57bbe928-b521-4ce7-8012-9a8ae85d55d0

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Stammdaten

Auftraggeber
KfW Bankengruppe
Veröffentlicht
04.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79211200 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen

Beschreibung

Erfassung von Jahresabschlussdaten mit einem ca. Volumen von jährlich 2.500 Datenreihen. Im Rahmen des gewerblichen Inlandskreditgeschäfts erhält die KfW Jahresabschlüsse der Antragsteller/Kreditnehmer durch deren Hausbanken. Die Unterlagen werden für das Rating, die Kreditentscheidung und statistische Auswertungen herangezogen. Aus Qualitätssicherungsgründen ist eine einheitliche, standardisierte Erfassung der darin enthaltenen Angaben und Informationen unabdingbar. Seit Einführung dieses Prozesses erfolgt die Erfassung der Jahresabschlussdaten extern. Derzeit werden etwa 2.500 Jahresabschlüsse p.a. für die KfW extern erfasst. Aufgabe des externen Dienstleisters ist die 1:1-Erfassung der Jahresabschlussdaten, deren Aggregation entsprechend KfW-spezifischer Mapping-Anweisungen und die Übermittlung der daraus resultierenden Datensätze an die KfW. Die Interpretation und Bewertung der Jahresabschlüsse verbleibt vollständig in der Hoheit der KfW. Neben der Erfassung von Jahresabschlüssen soll als zusätzliche Dienstleistung auch die Erfassung der Texte des Jahresabschlusses beauftragt werden.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
PPA Gesellschaft für Finanzanalyse und Benchmarks mbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).