Zertifikate
Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland.
Das Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland.
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW · Recklinghausen · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Frist vorbei — aktuelle Ausschreibungen in Beratung & Dienstleistungen →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2030. Leistungsteile: 2.1.1 Erstellen eines Kommunikationskonzepts und dessen Anpassung im Projektverlauf 2.2.1 Konzeption, Gestaltung und Programmierung einer Projekt-Internetseite sowie technischer Support und Anpassungen Für das Vorhaben wird ein eigener Internetauftritt erstellt. Das Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland. Die Internetseite ist so zu konzipieren, dass eine spätere Einbindung einer Cloud-Lösung technisch möglich ist. Die konkrete Umsetzung dieser Cloud Anbindung ist nicht Bestandteil der Festleistung und kann zu einem späteren Zeitpunkt optional im Rahmen der Rahmenvereinbarung durch den Auftragnehmer erbracht werden. Die Cloud dient dem Upload von Bildern und Videos durch Projektverantwortliche; diese Medien sollen für die Außendarstellung im Webauftritt nutzbar sein. Das Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland. Die spätere Anbindung Cloud Lösung ist bei der technischen Konzeption zu berücksichtigen. Die Internetseite muss mit dem Content Management Typo3 programmiert werden. Optimierung für mobile Endgeräte (Mobile First) 2.2.2 Konzeption und Erstellung von Radiowerbung und Organisation der Ausstrahlung 2.2.3 Konzeption, Gestaltung und Unterstützung im Bereich Social Media und Newsletter 2.2.4 Konzeption, Gestaltung und Produktion von Werbefilmen 2.2.5 Konzeption und Gestaltung bei der Erstellung von Kommunikationsmaterialien Bei der Erstellung der Kommunikationsmaterialien sind die in Kap. 2.4.1 genannten Nachhaltigkeitskriterien als Mindestvorgabe einzuhalten. 2.2.6 Gestaltung und Beschaffung mobiler Werbeträger Bildrecherche 2.3.1 Konzeption, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Preisverleihungsveranstaltungen 2.3.2 Konzeption, Organisation, Durchführung, Dokumentation der Sommerfeste Nachhaltigkeit is
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Branche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht werden Werbe- und Marketingdienstleistungen für den Ideenwettbewerb 'Mit Tatkraft' des Rheinischen Reviers mit geschätztem Wert von 697.000 EUR über einen Zeitraum bis 31.03.2030.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Firmenfragenkatalog, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
Formblatt Auswahlkriterien gem. Ziffer 6 (1) der Ausschreibungsbestimmungen - Die Kriterien und Gewichtung sind in dem Formular aufgeführt. Hier hat der Bewerber auch seine Eintragungen zu machen bzw. diese zusätzlich auf einem Extrablatt auszuführen. Über die unter 5.2 b) Mindestanforderung hinausgehende Referenzen werden im Rahmen der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Für die zusätzlichen, wertungsrelevanten Referenzen genügt eine kurze Benennung des Projekts sowie des Auftraggebers. Die beiden Eignungsreferenzen fließen dabei mit ein.
Projektskizzen gem. Ziffer 6.2 der Ausschreibungsbestimmungen - Der Bewerber wählt aus seinen genannten Referenzen (Formblatt Referenzen) zu Ziffer 5.2 b) 1-7 jeweils eine Referenz aus, zu der jeweils eine Projektskizze (max. 3 DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen ist. Es gehen demnach sie-ben Projektskizzen in die Wertung ein. Die Projektskizze ist zu kennzeichnen (Bei-spiel: Projektskizze zu Referenz 1b, 2a, etc.) Hier beschreibt der Bewerber jeweils die Projektskizze, welcher seiner Ansicht nach am ehesten mit dem ausgeschriebenen Leistungsgenstand übereinstimmt und begründet dieses nachvollziehbar. Ein Projekt kann dabei auch mehrere Referenzen bedienen. Dieses ist deutlich zu beschreiben. Kann ein Bewerber mit einer Referenz mehrere Bereiche abdecken sind Projektskizzen in solchen Fällen zu kennzeichnen und nicht doppelt einzureichen. Die Sei-tenzahl der Projektskizze erhöht sich dementsprechend. Für die Auswahl bewertet der Auftraggeber die eingereichten Projektskizzen nach der Bewertungsmatrix (Anlage Wertungsmatrix Projektskizze).
Formblatt_Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ausgefülltes Formblatt_Referenzen, als Anlage zum Firmenfragenkatalog mit Referenz über nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen. Der Bewerber muss mindestens jeweils zwei Referenzen zu den nachfolgenden Punkten nachweisen, die erkennen lassen, dass nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich bearbeitet wurden. 1. Referenz für die Erstellung von Print- und Digitalprodukten für öffentliche Auftraggeber 2. Referenz für die Erstellung von Produkten und Inhalten aus dem Kontext "Nachhaltige Entwicklung" (z. B. Umwelt, Klima, Nachhaltigkeitsziele) 3. Referenz für die Konzeption von Corporate Designs oder Kampagnende-signs 4. Referenz für die Konzeption, Organisation und Durchführung von Veran-staltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl von 200 Personen 5. Referenz für die Erstellung von Kommunikationskonzepten für mindes-tens zweijährige Projekte 6. Referenz für die Erstellung von Social Media-Beiträgen für Kampagnen 7. Referenz für die Erstellung von Werbe- oder Imagefilmen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
§ 134 GWB - Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland.
Das Hosting erfolgt durch den Auftragnehmer in einem zertifizierten Rechenzentrum (ISO 27001 / BSI C5) in Deutschland.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Basierend auf 295 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
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