AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 14:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-303799-2025/

Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI als Rahmenvereinbarung

Notice-ID: ted-303799-2025 · Procedure-ID: 4a350de2-4fc4-44dd-834e-0178224bd4ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen
Veröffentlicht
13.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
280.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beauftragt werden Objektplanungsleistungen für Gebäude in Engstingen, Hayingen, Hohenstein, Lichtenstein, Pfronstetten, Mägerkingen und Zwiefalten für die Durchführung und Überwachung von Bauunterhaltungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ''https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/'', abzugeben. Die Arbeitsmittel Dokumentation Pläne und Daten sind zu beachten. Sie stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.vbv-bw.de/service/planungshilfen Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-86010 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).

Vertragslaufzeit

Beginn
02.06.2025
Ende
29.05.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Architekturbüro Manderscheid

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).