AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
VE08_Wärmedämmung
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Soest, Soest
- Veröffentlicht
- 09.05.2025
- Frist (Submission)
- 13.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45320000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 109.664 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Wärmedämmarbeiten für den Neubau der VHS, DiLAS und der SWS. umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: - Wärmedämmarbeiten gem. ATV DIN 18421 "Wärmedämmarbeiten an betriebstechnischen Anlagen" - Die Wärmedämmung der Trinkwasserleitung warm erhalten unter Berücksichtigung des GEG eine 100 % Isolierung nach DIN 1988 Teil 200. Die Trinkwasserleitung kalt wird ebenfalls zu 100 % zum Schutz vor Erwärmung gedämmt. Armaturen werden mit Dämmkappen ausgestattet. Dämmung aus nichtbrennbaren Mineralwollschalen mit Alufolie kaschiert. - Alle in den Schächten und Zentralen installierten Rohrleitungen werden mit Dämmschalen aus alukaschierter Mineralwolle gedämmt. Die Dämmstärken werden entsprechend der Festlegungen im GEG ausgeführt. - Eine Wärmedämmung der Zu- und Abluftkanäle ist nicht vorgesehen. Die Außen- und Fortluftkanäle werden innerhalb des Gebäudes mit Platten aus geschlossenzelligem Weichschaum gegen Schwitzwassebildung gedämmt. Eine zusätzliche Ummantelung, auch innerhalb der RLT-Zentralen ist nicht geplant. - Alle Kaltwasserleitungen mit Taupunktunterschreitung erhalten eine Dämmung nach den Vorgaben GEG aus flexiblem geschlossenzelligem Kautschukmaterial.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2025
- Ende
- 31.12.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.