AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d85459413-664ff603e50f63c5&) · Abgerufen am 31.08.2026 16:57 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-304114-2026/

TBA Kraftisried - Pacht der Anlage und Pflichtenübertragung

Notice-ID: ted-304114-2026 · Procedure-ID: 1f9663e4-5081-4140-9c2f-44b986f328f5

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried (Vertreten durch den Landkreis Ostallgäu), Marktoberdorf
Veröffentlicht
30.04.2026
Frist (Submission)
02.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85200000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
Konzessionsrichtlinie

Beschreibung

--- Der Zweckverband für die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried beabsichtigt, eine Konzession zu vergeben. - Konzessionsgegenstand: Gegenstand der zu vergebenden Konzession ist der Betrieb der TBA sowie Leistungen, die als Pflichten gem. § 3 Abs. 3 TierNebG übertragen werden sollen. Diese Leistungen umfassen die Pacht der Tierkörperbeseitigungsanlage sowie deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Pflichten gem. § 3 Abs. 1 TierNebG. Diese Pflichten sind abholen, sammeln, kennzeichnen, befördern, lagern, behandeln, verarbeiten, verwenden oder beseitigen von Materialien nach TierNebG. - Die Vertragsunterlagen im Stand der Bekanntmachung (vor Eintritt in die Verhandlungen) sehen im Wesentlichen folgenden Leistungsinhalt vor: • Der Zweckverband als Konzessionsgeber verpachtet die Tierkörperbeseitigungsanstalt Kraftisried zum Zweck des Betriebs der Anlage und zur umfassenden Erfüllung der Beseitigungspflichten nach § 3 Abs. 1 TierNebG. • Die Pflichten zur Abholung, Sammlung, Kennzeichnung, Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung, Verwendung oder Beseitigung von tierischen Nebenprodukten gemäß § 3 Abs.3 TierNebG für das in § 3 Abs. 1 Satz 1 TierNebG bezeichnete Material im Gebiet des Konzessionsgebers werden übertragen. • Tierische Nebenprodukte aus Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sind bedarfsgerecht zu sammeln und abzuholen. • Der Zweckverband als Konzessionsgeber wird der Übertragung (Beleihung) der Beseitigungspflicht auf den Auftragnehmer (Beliehenen) gegenüber der Regierung von Schwaben im Auftragsfalle zustimmen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vollständige Übertragung der Beseitigungspflicht gem. § 3 Abs. 3 TierNebG bei der Regierung von Schwaben zu beantragen und für die Dauer der Vertragslaufzeit zu übernehmen. - Einzelheiten siehe Vertragsunterlagen. ---

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2036

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).