AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe Sammlung und Verwertung Altpapier
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Heidenheim, Eigenbetrieb Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim, Heidenheim
- Veröffentlicht
- 29.04.2026
- Frist (Submission)
- 08.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim (KAWB) schreibt die Sammlung. den Transport und die Verwertung von Altpapier in einem Vergabeverfahren neu aus.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Laufzeiten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Containersammlung und Transport von Altpapier von den Wertstoff-Zentren
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 2 — Containersammlung und Sammlung mittels Pressmüllfahrzeugen und Transport von Altpapier im Rahmen von Vereinssammlungen
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 2× verlängerbar
Los 3 — Übernahme, Transport und Verwertung von Altpapier
- Laufzeit
- keine Angabe · bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 3 Monate
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.06.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).