AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/3895117e-0340-497b-b0e5-9b7d108dff88) · Abgerufen am 11.08.2026 17:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-304246-2025/

Optische Tische für den Reinraum

Notice-ID: ted-304246-2025 · Procedure-ID: 3895117e-0340-497b-b0e5-9b7d108dff88

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer Institut für Lasertechnik, Aachen
Veröffentlicht
09.04.2025
Frist (Submission)
23.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
44211110 — Baumaterialien
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die empfindlichen Komponenten des Lasersystems benötigen für den Aufbau eine große ebene Fläche mit hoher Festigkeit und Montagemöglichkeiten für optische Komponenten. Dies soll durch die zu beschaffenden optischen Tische sichergestellt werden. Weitere Details und Zeichnung siehe Leistungsverzeichnis. Zahlungsbedingung: Zahlung nach Abnahme. Eigungskriterien: - Langjährige Erfahrung mit optischen Tischen und ISO 5 Reinraumequipment - Jahresumsatz der letzten 2 Jahre - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 bevorzugt - Handelsregisterauszug - Firmenprofil Zuschlagskriterien: - Preis: 45% - Spezifikationen: 30% - Liefertermin (innerhalb des in 4 genannten Zeitfensters): 25% Bewertung nach einer metrischen Bewertungsskala.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Tag

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
31 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).