AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.07.2026 16:01 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-304274-2025/

Fremdvergabe der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Notice-ID: ted-304274-2025 · Procedure-ID: 0de6daf6-e924-4f28-8c95-2ca14393fce5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Lycée Français Jean Renoir de Munich
Veröffentlicht
08.05.2025
Frist (Submission)
09.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79211110 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der vorliegende Auftrag umfasst die Lohn- und Gehaltsabrechnung und alle damit zusammenhängenden Vorgänge für das Lycée Jean Renoir in München wie im Verzeichnis der besonderen Vertragsbedingungen (CCTP) definiert. Optional kann diese Dienstleistung punktuell für zwei weitere französische Gymnasien in Deutschland erweitert werden: das Lycée français in Frankfurt und die Ecole Voltaire in Berlin.Das Angebot darf nur von einem deutsch-französischen Anbieter durchgeführt werden, der einerseits beide Sprachen und andererseits den gesamten Prozess der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutschland sowie die Steuerbestimmungen für beide Länder perfekt beherrscht.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
01.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Lycée Français Jean Renoir de Munich, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).