AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 23.05.2026 20:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-304600-2026/

Deutschland – Passagierinformationssystem – "TFT-Echtzeitanzeigen und Fahrgast-WLAN" gemäß JTF-Projekt

Notice-ID: ted-304600-2026 · Procedure-ID: 44a5da7b-cc89-4c70-9151-702fc5da45a5

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Personenverkehrsgesellschaft PVG Burgenlandkreis mbH
Veröffentlicht
05.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48813000 — Software
Branche
Verkehr & Logistik
Geschätzter Wert
2.484.000 €

Beschreibung

Das Ziel dieses Teilprojekts ist die Bereitstellung umfassender und aktueller Fahrgastinformationen durch den Einsatz moderner Anzeigesysteme und einer leistungsfähigen Netzwerkinfrastruktur. Die Implementierung neuer TFT-Anzeigen ermöglicht eine leicht verständliche Darstellung von Echtzeit-Fahrplandaten, Tarifinfor-mationen, Servicehinweisen und Werbeinhalten. Gleichzeitig wird durch eine stabile und zuverlässige Vernet-zung der Fahrzeuge eine reibungslose Kommunikation zwischen den Systemkomponenten gewährleistet. Da-bei ist darauf zu achten, dass die neuen Komponenten nahtlos in das bestehende System integriert werden. Die derzeit verwendete Kommunikationslösung wird in ihrem Kern beibehalten, jedoch durch die Nutzung von Ethernet zentralisiert, um Kosten für Antennen oder Mobilfunk zu sparen. Zusätzlich soll das Gesamtsystem über zentrale Dashboards verwaltbar sein, um eine effiziente Überwachung und Steuerung aller relevanten Funktionen zu ermöglichen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).