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Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau
Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH · Zwickau · Sachsen · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an GP Verkehrswegebau GmbH →Beschreibung
Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers wurde eine unvollständige Leistungsbeschreibung (GAEB-Datei) identifiziert. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs sowie zur Sicherstellung einer transparenten und vergleichbaren Kalkulationsgrundlage für alle Bewerber wurden die Vergabeunterlagen korrigiert. Die Angebotsfrist wird daher verlängert. Der neue Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 20.05.2026 um 10:00 Uhr.
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📅 Frist verlängert
Aufgrund von Hinweisen aus dem Markt bezüglich der Komplexität einzelner Spezialgewerke und der damit verbundenen Bearbeitungszeit für Nachunternehmer wird die Angebotsfrist verlängert. Damit soll ein fairer Wettbewerb und eine sorgfältige Kalkulation ermöglicht werden. Die neue Angebotsfrist endet am 13.05.2026 um 14:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Gleisbauarbeiten und die Modernisierung eines Bahnhofsvorplatzes in Zwickau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 13 Abs. 1 SektVO durchgeführt. Zu den zentralen Elementen dieses Verfahrens gehören: Einphasigkeit: Das Verfahren ist einstufig; jedes interessierte Unternehmen kann unmittelbar ein Angebot einreichen. Eine vorherige Auswahl von Bewerbern (Teilnahmewettbewerb) findet nicht statt. Verhandlungsverbot: Verhandlungen über die Angebote oder deren Preise sind im Offenen Verfahren ausdrücklich unzulässig. Die Wertung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der fristgerecht eingereichten Unterlagen. Wertungssystematik: Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen genannten Zuschlagskriterien (Preis). Elektronische Abwicklung: Die gesamte Kommunikation sowie die Einreichung der Angebote werden zwingend über die bereitgestellte E-Vergabeplattform abgewickelt.““
Es liegt kein grenzüberschreitender Auftragsbezug im Sinne von Applicable CrossBorderLaw vor. Der Auftrag wird ausschließlich nach deutschem Recht vergeben. Das Datenfeld CrossBorderLaw bleibt daher unbelegt
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Wertungskriterium ist der niedrigste Preis. Die Ermittlung der Punkte (0-100) erfolgt durch lineare Interpolation: Das günstigste Angebot erhält 100 Punkte, Angebote ab dem zweifachen Preis erhalten 0 Punkte. Grundlage ist die nachgerechnete Netto-Angebotssumme unter Berücksichtigung von Nachlässen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: 1. Kanal: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK2, sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen oder ersatzweise Vorlage einer Verpflichtung zur Bereitschaft einer Fremdüberwachung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle im Auftragsfall, in Anlehnung an die RAL Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 und mind. 3 Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die der AK2 entsprechen. 2. Trinkwasser: Zertifizierung gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 301 W3 3. Gleisbau: Nachweis Zertifizierung nach VDV 609 für die Schweißprozesse SRZ bzw. SRE, Schweißfachaufsicht als Schweißfachingenieur mit der Zusatzqualifikation Fachkraft Schienentechnik (FaSt) nach RIL826 o. glw. 4. Nachweis Qualifikation Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen nach Merkblatt MVAS
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 20.05.2026 Aufgrund eines technischen Übertragungsfehlers wurde eine unvollständige Leistungsbeschreibung (GAEB-Datei) identifiziert. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wettbewerbs sowie zur Sicherstellung einer transparenten und vergleichbaren Kalkulationsgrundlage für alle Bewerber wurden die Vergabeunterlagen korrigiert. Die Angebotsfrist wird daher verlängert. Der neue Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der 20.05.2026 um 10:00 Uhr. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 13.05.2026 Aufgrund von Hinweisen aus dem Markt bezüglich der Komplexität einzelner Spezialgewerke und der damit verbundenen Bearbeitungszeit für Nachunternehmer wird die Angebotsfrist verlängert. Damit soll ein fairer Wettbewerb und eine sorgfältige Kalkulation ermöglicht werden. Die neue Angebotsfrist endet am 13.05.2026 um 14:00 Uhr. · in TED EU + oev
- Frist 07.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 36 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GP Verkehrswegebau GmbHZuschlagswert 12.357.492 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.895 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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