AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Vergabe der Kontrolle, Überprüfung und Bewertung des Arbeitsschutzes in Gebäuden des LK Hildesheim
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Hildesheim, Hildesheim
- Veröffentlicht
- 08.05.2025
- Frist (Submission)
- 19.06.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Der Landkreis ist für den Arbeitsschutz in seinen Gebäuden zuständig. Für alle Gebäude soll der Ist-Bestand im Arbeitsschutz festgestellt und bewertet werden. Darauf aufbauend sollen Maßnahmen zur Verbesserung des Ist-Bestandes in einen Soll-Zustand unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungen des Auftraggebers erarbeitet werden. Diese Ausschreibung beinhaltet folgende 8 Gebäude: 1. Kreishaus Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3 2. Alfeld, Hauptschule, Kalandstraße 17 3. Alfeld, Realschule, Bismarckstraße 23 4. Alfeld, Gymnasium, Antonianger 22c 5. Bad Salzdetfurth, IGS, Birkenweg 38 6. Gronau, KGS, Am Bahnhof 2a 7. Harsum, OBS, Haseder Weg 2 8. Hildesheim, Gymnasium Himmelsthür, An der Fohlenkoppel 3 Für die Gebäude liegen umfangreiche Unterlagen als Grundlage für die Bearbeitung vor. Dies sind Baugenehmigungen, Brandschutzkonzepte, TÜV-Berichte und Zeichnungen (siehe Anlagen). Für die Hauptschule Alfeld, Kalandstr.17; für die Realschule Alfeld, Bismarckstraße 23 und das Gymnasium Alfeld, Antonianger 22c liegen keine Brandschutzkonzepte vor. Nähere Informationen sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.12.2025
- Ende
- 01.05.2026
Verfahrens-Bedingungen
- Bürgschaft
- erforderlich
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.06.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.