AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E16758668) · Abgerufen am 29.08.2026 00:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-305374-2024/

Umsetzung Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung

Notice-ID: ted-305374-2024 · Procedure-ID: 496253b9-549d-4dfc-89bb-73e7ac052e45

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Stammdaten

Auftraggeber
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Veröffentlicht
23.05.2024
Frist (Submission)
20.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für ein Gewerbegebiet in Kirchheim unter Teck soll ein Wärmenetzkonzept entwickelt werden, das den zukünftigen Ansprüchen an Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit genügt. Mittels einer Machbarkeitsstudie soll im Rahmen der BEW-Förderung Modul 1 zunächst untersucht werden, wie ein derartiges Versorgungskonzept gestaltet werden muss. Im Sinne einer ganzheitlichen und durchgängigen Projektbearbeitung erfolgt eine Ausschreibung über alle LPH der HOAI mit definierten Sollbruchstellen nach der Machbarkeitsstudie und nach der LPH 4 / Modul 1 gem. BEW

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
31.12.2031

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadtwerke Kirchheim unter Teck, Kirchheim unter Teck

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).