AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Sanierung MFH- Potsdamer Allee 45-51,53-59,61-69, 16227 Eberswalde, Deutschland, Photovoltaik-Anlage Elektrotechnik
Stammdaten
- Auftraggeber
- WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs GmbH, Eberswalde
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Frist (Submission)
- 08.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45000000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Elektroleistungen - Aufbringung Photovoltaikanlage: - Erstellung Werkplanung, Lieferung und Montage der PV-Module, Wechselrichter (inkl. Zubehör - DC-Verkabelung, Batteriespeicher /Wechselrichter, Zählerschrank einschl. Verdrahtung - Inbetriebnahme und Anmeldung - Nennleistung des PV-Generators soll mindestens 58,24 kWp betragen - Wechselrichter auf dem Dach - Schnittstelle zum Gewerk Elektrotechnik - Vorbereitung und Verlegung AC-Leitungsführung innerhalb des Gebäudeteils (bereits vorhanden) - Einschl. Batteriespeicher, Batterie-Wechselrichter und Zählerschrank im EG Bereich in Abstimmung mit der Bauüberwachung - Einbindung in die bauseits hergestellte Blitzschutzanlage - Betriebsfertig zur Nutzung herstellen - einschl. Monitoring und Einweisung gegenüber der Bauherrenschaft Gebäude 1: 1 Wohngebäude, Potsdamer Allee 61-69, mit ca. 3.110 m² Wohnfläche, 54 Wohneinheiten, Sanierung im bewohnten Zustand. Umfangreiche Arbeiten im Schwerpunkt Heizung und Lüftung, einschließlich Umbau von EG Wohnungen mit Anspruch auf Barrierefreiheit, sowie die Sanierung von Leerwohnungen (25 Stück) Bauweise massiv, Typenbau P2 RS Typ Schwedt, mit 5 Hauseingängen, EG + 5 Obergeschosse ohne Unterkellerung
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 28 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.06.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Minesterium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.