AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.05.2026 08:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-305815-2026/

Deutschland – Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen – Umkehrosmose Wasserwerk Schmalenstein

Notice-ID: ted-305815-2026 · Procedure-ID: 8f2bc9db-ed29-41fa-bde5-672b8886273d

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Weingarten (Baden)
Veröffentlicht
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen

Beschreibung

Die Gemeinde Weingarten (Baden) mit rund 10.500 Einwohnern betreibt das Wasserwerk Schmalenstein in der Jöhlinger Straße. Seit dem Jahr 1956 wird diese gemeindeeigene Wasserversorgung in Weingarten betrieben. Das Trinkwasser wird aus einem Einzugsgebiet mit zwei Brunnen gewonnen, über eine CARIX®-Anlage aufbereitet und über mehrere Hochbehälter in das Ortsnetz abgegeben. Um die zukünftige Wasserversorgung der Gemeinde Weingarten zu gewährleisten bzw. zur Überprüfung und Überarbeitung des aktuellen Versorgungskonzepts wurde 2022 in Form eines Strukturgutachtens eine Bedarfsplanung erstellt werden. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass der Austausch der bestehenden Anlage durch eine Umkehrosmose (LPRO) mit gewünschter Kapazität das Verfahren der Wahl darstellt. Neben der Umkehrosmose ist auch eine Erweiterung der Aufbereitung durch ein Absetzbecken und eine zweite Reinwasserkammer erforderlich. Die Gesamtkosten für die Realisierung der Niederdruckumkehrosmose (LPRO) werden auf rund 5,5 Mio. € brutto geschätzt. Die für die Realisierung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen zur Technischen Ausrüstung und der Objektplanung sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).