AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f2df9f055-5d296bfeb410fc8&) · Abgerufen am 15.08.2026 17:13 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-306100-2024/

Sanierung Schillerbrücke (BW 101), Objektplanung - Ingenieurbauwerke

Notice-ID: ted-306100-2024 · Procedure-ID: 4fe25f5e-d8e3-42fb-a919-2827fc463188

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Ingolstadt Tiefbauamt, Ingolstadt
Veröffentlicht
30.04.2024
Frist (Submission)
03.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Schillerbrücke ist Bestandteil der Bundesstraße B13 und eine der drei städtischen Straßenbrücken über die Donau. Bei der letzten Bauwerksprüfung nach DIN 1076 wurden Schäden am Bauwerk festgestellt, die die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit bereits beeinträchtigen. Aus diesem Grunde beabsichtigt der Auftraggeber die Schillerbrücke zu sanieren. Ziel und Inhalt des Vergabeverfahrens ist die Findung eines Objektplanungsbüros für Ingenieurbauwerke, welches im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung auf Abruf jeweils gemäß konkreten Vorgaben der Vergabeunterlagen (insbes. 201_Leistungsbeschreibung sowie Ingenieurvertrag) folgende Leistungen erbringt:

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).