AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekVuUrl?z_param=294282) · Abgerufen am 04.08.2026 22:33 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-306658-2024/

Sanierung der Kindertagesstätte Arche Noah in Hösbach - ELT

Notice-ID: ted-306658-2024 · Procedure-ID: bb87846e-ece0-4acc-8e9a-3e674fdb56a7

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Stammdaten

Auftraggeber
Markt Hösbach, Hösbach
Veröffentlicht
23.05.2024
Frist (Submission)
24.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Einzelvergabe
CPV-Code
71320000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
43.517 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Markt Hösbach plant den Kindergarten Arche Noah zu sanieren und zu erweitern. Es soll eine 3-gruppige Einrichtung entstehen. Kindergarten Arche Noah: - Baujahr 1966, Generalsanierung 1995 Räumliche Defizite: - kein Essbereich - Küchenbereich zu klein - kein separates Büro für Leitung - zu wenig Neben- und Lagerräume - kein Betreuungsraum für Inklusion Fakten: - Bestand 416 m² Bruttogrundfläche - Neubau 424 m² Bruttogrundfläche - Außenspielbereich 1.500 m² - 4 zusätzliche Stellplätze - Eingang Kita Norden - Eingang Küche Ost - Offenes Betreuungskonzept - Inklusionskita + 10% förderfähige Fläche (= 43 m²)

Vertragslaufzeit

Beginn
02.07.2024
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).