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Gemeinde St. Michaelisdonn, Erweiterungs- und Umbau des Feuerwehrgerätehauses - Planungsleistungen - Objektplanung Gebäude und Innenräume
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Beschreibung
Der AG plant, das Feuerwehrhaus in der Gemeinde St. Michaelisdonn zu erweitern bzw. neu zu errichten. Seitens des AG wurde bereits eine Grundlagenermittlung und eine Vorplanung nach Leistungsphase 2 HOAI durchgeführt. Der Erweiterungsbau ist für die nächsten Jahre auf dem jetzigen Gelände geplant. Aufgrund der beengten Grundstückskapazitäten sind besondere Anforderungen an die Planungs- bzw. Lösungsansätze für die Erweiterungsmöglichkeiten zu erwarten. Das Gelände der Feuerwehr St. Michaelisdonn liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 BauGB. Die Aufstellungsnotwendigkeit eines einzelfallbezogenen Bebauungsplanes ist zu prüfen, so dass hier entsprechende Abstimmungstätigkeiten erwartet werden. Erwartet wird ferner, die Flächenbedarfe für die verschiedenen Nutzungen unter Einbeziehung des Bestandes zu optimieren. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Planung und Überwachung zum Erweiterungs- und Umbau bzw. zum Neubau von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen. Zunächst erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung) bis 4 (Genehmigungsplanung). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 behält sich der AG vor. Die Objektplanung umfasst mindestens die „Grundleistungen“ des Leitungsbildes Gebäude und Innenräume im Sinne der Anlage 10, Nummer 10.1, zu § 34 HOAI. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen für den Erweiterungs- und Umbau bzw. für den Neubau belaufen sich auf 2.594.058,65 € brutto. Die Kostenschätzungen erfolgten für die KG 200 bis 700 ohne Einbeziehung von Fachplanern oder Bodengutachten. Die Kostenschätzungen wurden erstellt am 10.10.2023. Die Anforderungen an die Raumplanungen ergeben sich aus den Vorgaben der Feuerwe
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- 24.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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