AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 16:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-308792-2026/

Deutschland – Grundstückspflege – Rahmenvertrag Außenanlagenpflege/Winterdienst im Stadtgebiet Dresden sowie Sonderleistungen nach Bedarf

Notice-ID: ted-308792-2026 · Procedure-ID: f0d5d681-8cf3-4bb7-a4fe-d827b52dcf36

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
SachsenEnergie AG — SachsenNetze GmbH — DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH
Veröffentlicht
06.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Mehrfachvergabe
CPV-Code
77314000 — Landwirtschaft, Forst, Gartenbau
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik

Beschreibung

Grünanlagenpflege, Gehölzpflege, Anliegerpflichten und Winterdienst als Regelleistung sowie Sonderleistungen nach Bedarf für ca. 12 Verwaltungsobjekte sowie ca. 7 Kraftwerke in Dresden — Grünanlagenpflege, Gehölzpflege, Anliegerpflichten und Winterdienst als Regelleistung sowie Sonderleistungen nach Bedarf für ca. 66 Wärmeübertragerstationen / ca.6 Heizhäuser / Fernwärmetrassen — Grünanlagenpflege, Gehölzpflege, Anliegerpflichten und Winterdienst als Regelleistung sowie Sonderleistungen nach Bedarf für ca. 5 Wasserwerke / ca. 28 Hochbehälter / verschiedene Trafostationen in den Stromnetzbezirken / verschiedene Gasdruckgerelanlagen / verschiedene Objekte Strom — Grünanlagenpflege, Gehölzpflege, Anliegerpflichten und Winterdienst als Regelleistung sowie Sonderleistungen nach Bedarf für sonstige Objekte, u. a. Gasanstaltstraße, Hauptverwaltung SEC am Friedrich-List-Platz und weitere.

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
3B Dienstleistung Dresden GmbH · THÜMER-LANDSCHAFTSBAU GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).