Linienbündel Daaden-Gebhardshain
KI Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bus- und RufBus-Verkehr im Linienbündel Daaden-Gebhardshain.
Der Kreis Soest beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit § 3 Abs. 1, 2 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) die Inhousevergabe eines öDA in dem Linienbündel Stadtbus Werl nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C- 266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Die Linie C3 (ca. 35.000 Fahrplankilometer pro Jahr) inkl. dem Linienbedarfsverkehr Helmo (ca. 4.200 Betriebsstunden pro Jahr) des Stadtbus Werl bilden ein eigenes Linienbündel. Sie waren ursprünglich Teil des Linienbündels Soest-West und wurden im Zuge der Überplanung des Nahverkehrsplans aus dem Linienbündel herausgelöst und zu einem eigenständigen Linienbündel zusammengefasst. Der aktuelle Nahverkehrsplan kann unter https://www.kreis-soest.de/verkehr-wirtschaft/verkehr/infrastruktur/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan eingesehen werden. Die hier gegenständlichen Verkehrsleistungen werden als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vergeben werden. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst werden würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3PBefG) sind Gegenstand eines Ergänzenden Dokuments zur Vori
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Branche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
Der Kreis Soest beabsichtigt die Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel Stadtbus Werl an die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG).
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KI Die Ausschreibung betrifft die Vergabe von Bus- und RufBus-Verkehr im Linienbündel Daaden-Gebhardshain.
KI Gesucht wird ein Dienstleister für den Linienverkehr auf der MVV-Regionalbuslinie 311 im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.
KI Gegenstand ist die Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) auf den MVV-Regionalbuslinien 354 und 355 mit ca.
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