AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.06.2026 17:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-309883-2026/

Teilnahmewettbewerb: Erweiterung der Infiltrationswasseraufbereitung Wasserwerk Hohe Ward - bautechnische Ausführung

Notice-ID: ted-309883-2026 · Procedure-ID: f71ae6cc-7ff4-4f31-8613-ade3f22068a2

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtnetze Münster GmbH, Münster
Veröffentlicht
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Bei dem geplanten Gebäude handelt es sich um ein freistehendes eingeschossiges Gebäude mit den Außenabmessungen L x B von rd. 51,15 m x 25,4 m ohne Unterkellerung. Das Gebäude dient der Unterbringung der verfahrens- und elektrotechnischen Anlagen der Wasseraufbereitung, sowie der erforderlichen Betriebsmittellagerung und -dosierung. Im Gebäude sind mehrere Wasserbehälter aus Stahlbeton integriert. Auf dem Dach soll eine Photovoltaikanlage installiert werden. Im nördlichen Grundstücksbereich hinter dem Aufbereitungsgebäude sind Anlagen zur Spülwasseraufbereitung (SWA) geplant. Diese bestehen aus 2 Absetzbecken, 1 Schlammeindicker sowie einem kleinen zusätzlichen Technikgebäude (BGF = rd. 25m2) zur Unterbringung der erforderlichen Dosieranlage der SWA und elektrotechnischen Anlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.12.2026
Ende
30.11.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).