AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.06.2026 01:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-310225-2026/

TGA Planung - OGS-Anbau Oesetalschule

Notice-ID: ted-310225-2026 · Procedure-ID: 8fc05034-8bd0-4db5-bfe1-408c5d63b95a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hemer - Submissionsstelle -
Veröffentlicht
06.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71321000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
127.052 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Oesetalschule ist eine 2-zügige Grundschule im Hemeraner Stadtteil Becke. In Anbetracht des ab 2026 bestehenden gesetzlichen Anspruchs auf einen OGS-Platz an der Grundschule beabsichtigt die Stadt Hemer nunmehr, auch an der Grundschule Oesetal einen OGS einzurichten. Um den notwendigen Flächenbedarf zur Einrichtung einer OGS sowie zur Beseitigung weiterer flächenmäßigen vorhandenen Defizite im Bestandsgebäude zu erreichen, ist für diese Flächen eine Erweiterung des Bestandsgebäudes um ca. 180 m2 NUF vorgesehen. Zur fachlichen Begleitung der Planungsphase wird mit dieser Ausschreibung ein Büro zur Vergabe der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI gesucht (Anlagengruppen 1 bis 8). Die Stadt Hemer ist öffentlicher Auftraggeber und beabsichtigt daher, die Planungsleistungen für die Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) europaweit auszuschreiben und zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
11.05.2026
Ende
31.05.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
rauschenberg ingenieur gmbh

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).