Planungsleistungen ABS Hannover-Berlin (Strecke 6399/6107) sowie Ersatzinvestition Oberbau einzelner Abschnitte auf der Strecke 6185 (Los 1 und 2)
Beschreibung
Los 1: Ausbau der Lehrter Stammbahn (Entwurfsgeschwindigkeit 160 km/h) einschließlich der Ausrüstung (Oberleitung, LST usw.) im Abschnitt Vorsfelde bis km 82,4 (Landesgrenze Sachsen-Anhalt / Brandenburg) der Strecke 6107. Abschnittsweise Ersatzinvestition Oberbau Strecke 6185.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Planungsleistungen für den Ausbau der Lehrter Stammbahn und Ersatzinvestition Oberbau Strecke 6185.
- Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt.
- Erfordert Erfahrung in der Planung von Bahninfrastrukturprojekten.
- CPV-Code 71320000 deutet auf Planungsleistungen im Bauwesen hin.
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen für den Ausbau der Lehrter Stammbahn und die Ersatzinvestition des Oberbaus auf einzelnen Abschnitten der Strecke 6185.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
15 Veröffentlichungen
- 07.07.2026 NT 97 Entsprechend Planungsfortschritt sind Unterstützungsleistungen bei der Ermittlung (Sichtung, Ermittlung, zeichn. Darstellung) der OLA-Schutzstreifen der unter VII.2.1 genannten Bereiche erforderlich. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 06.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 05.05.2026 095 Auf der Grundlage verschiedener Stellungnahmen sind die Antragsunterlagen zum baurechtlichen Verfahren des PFA 5.2 zu überarbeiten. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 10.04.2026 96 - Entsprechend Planungsfortschritt sind Unterstützungsleistungen u.a. im Bereich der Bauphasenplanung, Baulogistik erforderlich. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 06.11.2025 91 Entgegen dem ursprünglichen Vertrag muss ein Signalausleger (SIA) im Zusammenhang mit der aus techn. Gründen nachträglich notwendigen Errichtung eines Gleiswechselbetriebs von km 212,178 zum km 243,208 verschoben werden. Der SIA bei km 243,208 muss entgegen dem SIA bei km 212,178 mit 2 Arbeitsbühnen ausgerüstet werden. Die bestehende Planung kann nicht weiter verwendet werden. Es ist eine neue EP als Planungssicherheit für die Lph. 5 zu erstellen. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen. 92 Auf der Grundlage verschiedener Stellungnahmen sind die Antragsunterlagen zum baurechtlichen Verfahren des PFA 5.2 zu überarbeiten. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 18.09.2025 AN 087 Auf der Grundlage verschiedener Hinweise insbesondere zur Umweltplanung sind die Antragsunterlagen zum baurechtlichen Verfahren des PFA 5.2 zu überarbeiten. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen. AN 088 Auf der Grundlage verschiedener Stellungnahmen sind die Antragsunterlagen zum baurechtlichen Verfahren des PFA 4.1 zu überarbeiten. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen. AN 090 Auf der Grundlage verschiedener Stellungnahmen sind die Antragsunterlagen zum baurechtlichen Verfahren des PFA 5.1 zu überarbeiten. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 29.07.2025 Entsprechend Planungsfortschritt sind Unterstützungsleistungen im Bereich der Bauphasenplanung, baubetrieblichen Anmeldung u.s.w erforderlich. Das Grundlagenwissen, welches der bereits beauftragte Planer hat, ist zeitlich durch einen neuen AN nicht einholbar. Zwingend notwendige Einarbeitungen in die Leistung entfallen durch die Vergabe der Leistung an den bereits eingebundenen Planer. Eine Ausschreibung der Leistung würde zu beträchtlichen Zusatzkosten führen und einen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
- 11.04.2025 NTXX) Gemäß der Anforderung des EBA und der Abstimmung mit PL am 06.02.2025 soll ein „Blaudruck“ für den o. g. PFA 4.1 erstellt werden, da die Antragsunterlagen überarbeitet und beim EBA eingereicht werden müssen. Dies umfasst die erforderliche Planänderung infolge des Anhörungsverfahrens. Eine Fremdvergabe wäre aufgrund der Komplexität nur mit sehr hohem Aufwand für den Dritten und damit unwirtschaftlich möglich. Ein externer Planer müsste zur Leistungserbringung sämtliche Grundlagen und Schnittstellen neu nachvollziehen, was zu zeitlichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen würde.
- 06.02.2025 91: Erarbeitung des Streckenbandes im baurechtlichen Sinne aufgrund unterschiedlicher Kilometerangaben der Planfeststellungsgrenzen in den alten Planfeststellungsunterlagen im Vergleich zu den neuen Planfeststellungsunterlagen. Die Nachtragsforderung zum Pkt. 2 des Nachtrages 38 — Erstellen Streckenband im baurechtlichen Sinn - ist dem Grunde nach berechtigt, da die Differenzen im Rahmen der Ausschreibung/Kalkulation nicht absehbar waren.
- 23.09.2024 90 - Für die Erweiterung der Oberbauerneuerung der Festen Fahrbahn auf 16 km der Strecke 6185 (von km 166,075 bis km 183,317) sind gemäß Lph 3/4 Planungsunterlagen zu erstellen, einschließlich eines Baulogistikkonzepts für den Antrag nach §22b AEG und der Machbarkeitsprüfung für 2 x 16 km. 89 - Auf der Grundlage verschiedener Hinweise insbesondere zur Umweltplanung sind die Antragsunterlagen zum baurechtlichenVerfahren des PFA 5.2 zu überarbeiten. 88 - Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung für eine Geschwindigkeit von 160 km/h müssen an der Strecke 6107 im Bereich der Baustufe 1 Randwege errichtet werden.
- 14.06.2024 87 - Im Rahmen der Lph 3/4 ist die Mitwirkungsleitung und Beratung sowie der Integration der erweiterten Bereiche ESTW-A Bindfelde und Jävenitz (Umrüstung auf SIMIS D) in die Bauphasenplanung und die Bautechnologie erforderlich.
- 09.04.2024 85 - Anpassung der Vergütung der Leistungen aufgrund der Entwicklung der anrechenbaren Kosten und anderer Anpassungen während der Ausführung des Projekts ABS (Ausbaustrecke 6107). Anpassung der Vergütung der Leistungen aufgrund der Entwicklung der anrechenbaren Kosten und anderer Anpassungen während der Ausführung des Projekts LGA (740m-Gleis Gardelegen).Anpassung der Vergütung der Leistungen aufgrund der Entwicklung der anrechenbaren Kosten und anderer Anpassungen während der Ausführung des Projekts GEFF (Ersatzinvestition Feste Fahrbahn 6185).
- 04.03.2024 VAE 86: Mitwirkung baubetriebliche Anmeldung
- 04.03.2024 VAE 84: PFA 5.2 Überarbeitung GP
- 26.02.2024 VAE 83: Erstellung einer Übersicht zu Grundstücken
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Vergabeergebnis oev
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer DB Engineering & Consulting GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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