AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für ITSM Prozesse in drei Losen.
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Frist (Submission)
- 18.05.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 15.169.704 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst Leistungen zur operativen Unterstützung, Steuerung und Weiterentwicklung von IT-Prozessen. Ziel ist die Verbesserung von Verfügbarkeit und Stabilität der IT-Systeme durch den Einsatz qualifizierter Fachkräfte in drei Rollen.
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Fachmann für IT-Prozesse
- Geschätzter Wert
- 2.783.880 €
Los 2 — Spezialist für IT-Prozesse
- Geschätzter Wert
- 5.470.080 €
Los 3 — Experte für IT-Prozesse
- Geschätzter Wert
- 6.915.744 €
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 45 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 18.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).