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Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
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Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich „Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Der Förderbereich trägt zur Umsetzung des 7. Energieforschungsprogramms der Bundesregierung „Innovationen für die Energiewende“ (7. EFP) bei. Ebenso liefert er zentrale Beiträge zur Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung (NWS). Er ist Teil der Hightech-Agenda Deutschland (HTAD). Hier betrifft das insbesondere die Umsetzung von drei Flaggschiffmaßnahmen in den HTAD-Schlüsseltechnologien „Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung“ (Forschungshub Wasserstoff – Hydrogen4Future) und „Technologien für klimaneutrale Mobilität“ („Innovationsbooster EFuels“ und „Initiative zur Skalierung von CCU-Technologien“). Schließlich zahlt der Förderbereich auf die BMFTR-Strategie „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) ein. Ziel des Förderbereichs ist es, Grundlagenwissen und neue Technologien für die erfolgreiche Gestaltung der Energiewende zu entwickeln. Durch die Förderung von Forschungsprojekten sollen Innovationen geschaffen werden, die eine klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland ermöglichen und dabei Versorgungssicherheit und erschwingliche Energiepreise gewährleisten. Die Schwerpunkte liegen bei Sektorkopplung und Grünem Wasserstoff sowie weiteren chemischen Energieträgern, synthetischen Kraftstoffen, Energiespeichern, Energienetzen, und Materialforschung. Der Förderbereich zeichnet sich durch eine systemische Ausrichtung und die breite Abdeckung von der anwendungsorientierten Grundlagenforschung bis hin zu Demonstrationsprojekten aus. Dabei spielen internationale Kooperationen und Zusammenarbeit in der Energieforschung eine zunehmend wichtige und auch geostrategische Rolle. Gefördert werden Forschungsprojekte mit Beteiligung von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weiteren Einrichtunge
Vollständige Beschreibung (2.953 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für den Förderbereich 'Energie- und Wasserstofftechnologien für die Energiewende' des BMFTR mit geschätztem Wert von ca. 110,5 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Energie-, Wasserstoff und Nachhaltigkeitsforschung sowie angrenzender Forschungsbereiche, Fundierte Kenntnisse der deutschen sowie der europäischen und/oder der internationalen Forschungs-, Innovations- und Förderpolitik zu Energiewende, Wasserstoff, Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Konditionen und Verfahren der Forschungsförderung der öffentlichen Hand (Projektförderung), Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Planung, Umsetzung und Betreuung interdisziplinärer Großprojekte, Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens zwei verschiedene Referenzen zu benennen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.3 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/-innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/-innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren der öffentlichen Hand mit Bezug zur Forschungsförderung im Förderbereich Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis), Fachkenntnisse im Bereich Forschung der Energiewende und/oder Praxiserfahrung im Bereich der Energiewende (mindestens fünf Jahre Tätigkeitserfahrung) (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis), Mindestens dreijährige Erfahrung in der Leitung eines Teams von mindestens acht Personen (für mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter jeweils mindestens ein Referenznachweis).
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeitende mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren der öffentlichen Hand mit Bezug zur Forschungsförderung im Förderbereich Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Grüner Wasserstoff (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter), Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Haushaltsrecht, Zuwendungsrecht, Vergaberecht und Mittelverwaltung (einschließlich der erforderlichen profi-Kenntnisse) (für mindestens 10 administrative Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter), Kenntnisse und Erfahrungen mit Verfahren und Instrumenten bei der Förderung von internationalen Kooperationsprojekten (für mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter), Fachkenntnisse im Bereich Forschung der Energiewende und/oder Praxiserfahrung im Bereich der Energiewende, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und/oder mehrjährige Tätigkeit in der Forschung, bei einem Unternehmen, einer zivilgesellschaftlichen Organisation, einer internationalen oder staatlichen Einrichtung mit Bezug zum Energiesektor (für mindestens 10 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Evaluierung von Fördermaßnahmen und Großprojekten/Konsortien (für mindestens eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter), Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift, mindestens Niveau B1 (oder vergleichbar) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (für mindestens fünf wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter)
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Angabe der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.5 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkraft oder der technischen Stelle, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Beauftragte(r) für den Haushalt eingesetzt werden soll. Für die/den Beauftragte(n) für den Haushalt müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand des Qualifikationsprofils nachgewiesen werden: Mindestens fünfjährige Erfahrung in der Titelbewirtschaftung einschließlich der erforderlichen profi-Kenntnisse (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter), Sehr gute Kenntnisse in den Bereichen Zuwendungsrecht, Haushaltsrecht sowie allgemeines Verwaltungsrecht (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter), Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder eines inhaltlich gleichwertigen Abschlusses oder gleichwertige, in der Praxis erworbene Fähigkeiten (für mindestens eine/n Mitarbeiterin/Mitarbeiter).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 110.487.266 €2 Veröffentlichungen
- Frist 19.05.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
- Frist 07.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis TED EU
Vergabeergebnis veröffentlicht · 49 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 757 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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