AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKMFTF/documents) · Abgerufen am 20.10.2026 15:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-312164-2026/

Aktuarielle Leistungen

Notice-ID: ted-312164-2026 · Procedure-ID: 7e8b7529-4747-497c-a0af-b95f70170e77

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Stammdaten

Auftraggeber
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts, Berlin
Veröffentlicht
05.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
66519600 — Finanzdienstleistungen
Branche
Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Geschätzter Wert
271.200 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten bzw. Mitgliedern verschiedene optionale Leistungen an. Hierzu zählen zum Beispiel Bonusangebote sowie Wahltarife. Im Rahmen des Produktangebotes sowie der Produktentwicklung und -anpassung ergeben sich hieraus verschiedene Handlungsanlässe für aktuarielle Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Diese sind insbesondere 1. Versicherungsmathematische Begutachtung bereits bestehender Tarife/Angebote insbesondere aufgrund gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen 2. Versicherungsmathematische Begutachtung bei Anpassung bereits bestehender Tarife / Angebote 3. Versicherungsmathematische Begutachtung vor Einführung neuer Tarife / Angebote

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).