AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 15:40 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-312972-2026/

BUND-Umwelthaus Estricharbeiten 1. BA (Los1) und 2. BA (Los2)

Notice-ID: ted-312972-2026 · Procedure-ID: aa332755-6b8a-4673-aa39-c386a61bbc1e

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Stammdaten

Auftraggeber
BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH, Neustadt in Holstein
Veröffentlicht
06.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262320 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für die Estricharbeiten 1. BA (Los1) und 2. BA (Los2) für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthaus zu vergeben. Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses.

Lose

2 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Beginn
10.08.2026
Ende
23.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
6 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).