AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.07.2026 01:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-313596-2025/

Beschaffung temporäre statische Abwehrsperren für Veranstaltungen

Notice-ID: ted-313596-2025 · Procedure-ID: 3508ea82-3c82-48b1-870c-9f89c0c86e77

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Kaarst - Die Bürgermeisterin, Kaarst
Veröffentlicht
29.04.2025
Frist (Submission)
22.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35000000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Geschätzter Wert
500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Beschaffung (Kauf) von 43 temporären statischen Ab-wehrsperren (=mobile Abwehrsperren) sowie 2 entsprechenden Transport- und Aufstellhilfen (1-Personen-Bedienung) Der Bieter muss mit dem Angebot nachweisen, dass das angebotene Produkt die Vorgaben der Zertifizierung nach der Technischen Richtlinie der Hochschule der Polizei (TR-Polizei-Zertifizierung) erfüllt. Sollte eine TR-Polizei-Zertifizierung für das angebotene Produkt nicht vorliegen, so werden auch Produkte akzeptiert, für die der Bieter eine Gleichwertigkeit mit den Anforderungen der TR-Polizei-Zertifizierung nachweist. Der Nachweis über die Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).