AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c1b9204e-bedb-4fd7-b4d7-1136252d5b71) · Abgerufen am 02.08.2026 18:51 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-313619-2026/

Generalsanierung Berufliche Schulen Landsberg - 1104 Baugrubenerstellung TB I

Notice-ID: ted-313619-2026 · Procedure-ID: c1b9204e-bedb-4fd7-b4d7-1136252d5b71

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Landsberg am Lech, Landsberg am Lech
Veröffentlicht
06.05.2026
Frist (Submission)
23.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45214200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

An den Beruflichen Schulen Landsberg am Lech wird eine Generalsanierung in mehreren Teilmaßnahmen durchgeführt. Im Bauabschnitt 1.2 erfolgt der Ergänzungsneubau eines Werkstattgebäudes mit Nebengebäude für die Fachbereiche KFZ- und Bautechnik (Bauteil I). Die Außenanlagen werden überarbeitet und an die neue Gebäudesituation angepasst. Die Gebäude umfassen sowohl Werkstätten mit zugehörigen Lagerräumen, als auch Lehrräume und Sanitärbereiche. Die Leistung dieses Auftrags umfasst Arbeiten zur Erstellung der Baugrube inkl. Entsorgung des Aushubs, Planie, Einbringen einer tragfähigen Ausgleichsschicht und Verbaumaßnahmen. Außerdem enthalten ist das Umsetzen einer Baustraße im Verlauf der Bauarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.08.2026
Ende
06.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).