AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.05.2026 15:29 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-313896-2025/

Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI

Notice-ID: ted-313896-2025 · Procedure-ID: 8503a07e-0bb0-4588-b74c-847a8dcef90a

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Mannheim und Heidelberg Dienstsitz Heidelberg
Veröffentlicht
15.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
509.115 €

Beschreibung

Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ''https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/'', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 24-63423 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben). — Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben mit Angebotsabgabe die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG, einsehbar unter ''https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/mustererklaerungen/'', abzugeben. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 24-63423 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).

Vergabe-Status

Auftragnehmer
ZB ZIMMERMANN und BECKER GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).