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Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Stuttgart · Stuttgart · Baden-Württemberg · Landesbehörde
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Beschreibung
Schlossplatz 70173 Stuttgart, Schlossplatz; Entwässerung/Beleuchtung, Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Beabsichtigt ist die Beauftragung von Fachplanungsleistungen für Lichtplanung für den Stuttgarter Schlossplatz sowie das Neues Schloss mit Ehrenhof nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI. Die Maßnahme soll in zwei Ausführungsabschnitten geplant werden. Ein Abschnitt umfasst den Stuttgarter Schlossplatz, ein weiterer Abschnitt das Neue Schloss mit dem Ehrenhof. Der Schlossplatz ist mit rund 22.000 m² der größte Platz in Stuttgart. Das Neue Schloss bildet das raumbildende Element des Ehrenhofs (rund 8.000 m²). Die Anlagen des Schlossplatzes und des Neuen Schlosses mit Ehrenhof sollen entsprechend der historischen und kulturellen Bedeutung mit moderner, energieeffizienter und wartungsfreundlicher Lichttechnik in Szene gesetzt werden. Neben den Aspekten der Verkehrssicherheit und Sicherheit sind die Vorgaben des aktuellen Naturschutzgesetztes Baden-Württemberg einzuhalten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand sind Ingenieurleistungen nach HOAI Teil 4 Abschnitt 2.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 171.786,35 EUR.
- Die Bewerbung muss mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag erfolgen.
- Verpflichtungserklärungen nach § 5 LTMG sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualifikation und Erfahrung 50 %Qualität
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Projektabwicklung 30 %Qualität
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Preis 20 %
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Hinweis: Maßnahmen der Bewerberin oder des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung mit der Bewerbung einzureichen. Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Erklärung über die Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Teilnahmeantrag. Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Bauwerkskosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen. Präsentation von 2 im Wesentlichen realisierten Referenzobjekt(en), dessen/deren Planungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die erforderlichen Angaben sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzobjekte sowie der Eignung im Hinblick auf die beschriebenen spezifischen Anforderungen werden die in der bereitgestellten Matrix aufgeführten Kriterien zur Wertung herangezogen. Die Präsentation der Referenzobjekte soll auf max. 5 Seiten, Format max. A 3 erfolgen. Hinweis: Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haben gemeinschaftlich die geforderten Referenzen vorzulegen. Der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaften können dabei Referenzen aller Mitglieder der Bewerber-/Bieter- und Arbeitsgemeinschaft zugerechnet werden. Ist vorgesehen, einzelne Leistungen an eine Unterauftragnehmerin oder einen Unterauftragnehmer zu vergeben und soll deren oder dessen Eignung bei der Bewertung der Referenzen berücksichtigt werden, sind diese Leistungen schlüssig darzustellen und die nachfolgenden Ausführungen zur Eignungsleihe zu beachten. Im Fall einer Eignungsleihe, sind die Referenzen jeweils für das Büro vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft. Zudem ist eine Erklärung dieses Büros vorzulegen, dass dem Bewerber die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und keine Ausschlussgründe vorliegen. Für die notwendigen Erklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Muster zu verwenden.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
gem. Landesbauordnung BW
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Durchschnittliche Personalstärke
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Nachunternehmer-Anteil
Angabe des Auftragsanteils für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 171.786 €1 Veröffentlichung
- Frist 05.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.878 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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