AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.07.2026 19:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-316260-2024/

Metallbauarbeiten für die Sanierung der Hafenmauer Wasserburg (Bodensee)

Notice-ID: ted-316260-2024 · Procedure-ID: 9450f234-0cd1-441c-8860-2c2a3356dcff

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wasserburg (Bodensee), Wasserburg (Bodensee)
Veröffentlicht
28.05.2024
Frist (Submission)
28.06.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45262670 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wasserburg (Bodensee) schreibt die Metallbauarbeiten für die Sanierung der Hafenmauer am Bodensee aus. Auftragsgegenstand ist die Lieferung und Montage von Laufstegen aus feuerverzinktem und seewasserbeständigem Stahl, Steigleitern sowie Zugangsbrücken zur Segelschule und Gästesteg, Stahltreppe mit Podest zur Fischermole jeweils einschl. Werk- und Montageplanung. Weiterhin umfasst das Los Mobiliar für die Promenade (Beistelltisch zur Boden- und zur Wandmontage, Sonnenschirm mit Bodenhülse), Edelstahlbodentanks und Versorgungspoller. Die Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).