AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.06.2026 12:28 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-316937-2025/

Weiterentwicklung BBZ Ettlingen- 2. BA Neubau, Werkstatt- und Fachraumausstattung

Notice-ID: ted-316937-2025 · Procedure-ID: 30b38b32-30eb-4d7d-8dc4-5d4ee7393619

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, Bauverwaltung
Veröffentlicht
16.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
1.464.551 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen Beethovenstraße 1 in 76275 Ettlingen wird in einem zweiten Bauabschnitt ein Ersatzbau für die bestehende Albert-Einstein-Schule als Neubau erstellt. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Schul- und Sportgebäude. Das Baugrundstück wird im Westen von der Haydenstraße, im Süden durch die alte und die neue Wilhelm-Röpke-Schule (1. Bauabschnitt), im Osten von der Beethovenstraße und im Norden durch die Sporthalle, die Quartiersheizzentrale und von der Karl-Friedrich-Straße begrenzt. Der Neubau wird an 3 Stellen an die Bestandsbauten aus den 60-er Jahren anbinden. Der Neubau besteht aus 3 dreigeschossigen (1.OG-3.OG) Baukörpern (Türmen), die auf einer durchgehenden Basis (UG+EG) stehen. Die 3 Türme sind im 1.OG, 2.OG und 3.OG jeweils durch 2 Brückenbauwerke miteinander verbunden. Neben Klassenräumen u. Werkstätten sind Nutzungen, wie Cafeteria, Verwaltung, Bibliothek, Technik, Lager geplant. Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion in Massivbauweise geplant. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und tragende Wände. Die tragenden Wände und Stützen werden in Stahlbeton hergestellt. Es ist hierbei von folgenden Terminen auszugehen: Ebene UG: Abgabe Montageplanung: 26.06.2025, Montage: 10.10.2025-04.12.2025 Ebene EG: Abgabe Montageplanung: 10.07.2025, Montage: 03.11.2025-16.01.2026 Ebene 1. OG: Abgabe Montageplanung: 31.07.2025, Montage: 21.11.2025-05.02.2026 Ebene 3. OG: Abgabe Montageplanung: 28.08.2025, Montage: 16.01.2026-27.03.2026 Inbetriebsetzungen: 13.03.2026-27.03.2026 Probebetrieb: 14.04.2026-04.05.2026 Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk Werkstatt- und Fachraumausstattung: Werkstätten UG und EG: Medien-, Reinstgas- und Elektroversorgung, sowie Schränke, Regale, Tische und wenige Werkbänke. Elektronikwerkstätten 1. OG: Schränke und Regale, sowie Laborspülen und Handwaschbecken. Chemie und Physik 3. OG: Multifunktionsräume (Versuche ohne Gefahrenstoffe) für jeweils 32 bzw. 28 Schüler. Mobile Schülertische mit beweglicher Deckenversorgung. Zwei "klassische" Chemieräume mit Labortischen und Abzügen. Anforderungen (Anf.) für die Anwendung des NBBW-Systems: Bei diesem Bauvorhaben sind die Nachhaltigkeitskriterien des NBBW-Systems (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg, www.nbbw.de) anzuwenden. Dazu müssen alle eingesetzten Bauprodukte und insbesondere Holzwerkstoffe sehr schadstoff-, geruchs- und emissionsarm sein. Die genauen Anf. werden in den folgenden Abschn. beschrieben. Die nachfolgenden ökolog. Materialanf. an die Materialwahl stellen zusätzliche technische Vertragsbedingungen dar. Diese hat der AN bei der Angebotserstellung u. -kalkulation und Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausführung des NBBW-Systems hat der Auftraggeber eine Fachplanung in Form einer NBBW-Koordination beauftragt, die im Zuge der Ausführung die Einhaltung der Materialwahl überwachen wird. 1. Materialanf. an Bauprodukte Die Vorgaben der im LV enthaltenen Tabelle in Abhängigkeit der Anwendung angegebenen Materialanf. müssen bei der Auswahl der Bauprodukte beachtet werden. Produkte von bauaufsichtlicher Bedeutung dürfen zudem nur mit gültigem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen verwendet werden. Die Kategorisierung, die Anwendung und die Anf. an Bauprodukte sind dem LV zu entnehmen. 2. Spezielle Materialanf. an Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität Nach Fertigstellung des Gebäudes wird zur Beurteilung der Innenraumluftqualität der TVOC- und der Formaldehydgehalt der Innenraumluft durch den AG gemessen. Die vorgegebenen u. einzuhaltenden Grenzwerte betragen: TVOC-Gehalt: 3000 µg/m³ Formaldehydgehalt: 100 µg/m³ Zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte müssen alle Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität zusätzlich zu den in Abschn. 1 beschriebenen Materialanf. sehr schadstoff- und emissionsarm sein. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. 3. Nachhaltige Holzverwendung durch Herkunftsnachweise Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist entweder durch Bestätigungen nachzuweisen, dass die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewendet wurde, oder durch CoC-Zertifikate nach den Standards des FSC, PEFC oder nach gleichartigen Standards anderer Organisationen (evtl. FLEGT-Genehmigungen oder CITES-Genehmigungen). Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. 4. Organisation u. Durchführung der Materialbewertung Um die Konformität aller verwendeten Produkte sicherzustellen, wird der AN dazu verpflichtet, eine verbindl. Material- und Produktdeklaration durchzuführen und vorzulegen. Mit den eingereichten Unterlagen ist die Einhaltung der in den Abschn. 1., 2. und 3. beschriebenen Anf. nachzuweisen.Die Vorlage der Unterlagen bzw. Nachweise hat mind. 10 Arbeitstage vor der Bestellung der Produkte bzw. bevor das Material auf die Baustelle gebracht werden soll, zu erfolgen. Der Nachweis erfolgt durch eine materialbezogene Dokumentation, Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Auf dieser Grundlage wird die Unbedenklichkeit der Materialien durch die NBBW-Koordinatorin bewertet. Erst bei positiver Bewertung und erfolgter Freigabe darf das Material verwendet und auf die Baustelle gebracht werden. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Bei der Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer (NU) hat der AN sichzustellen, dass auch die von ihm beauftragten NU dieser Verpflichtung unterliegen. Diese sind auf die bestehenden Anf. hinzuweisen. Der Prozess der Materialbewertung wird auch bei NU entsprechend diesem Abschnitt durchgeführt. 5. Abweichungsmöglichkeiten Ist aus vom AN nachzuweisenden technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen oder aus Gründen (höherer Gewalt), eine der genannten Anf. nicht umsetzbar, werden Ausnahmen zugelassen. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Beginn
26.06.2025
Ende
04.05.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Wesemann GmbH

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).