AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E75596713) · Abgerufen am 01.11.2026 23:34 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-317130-2025/

Mittagsverpflegung an den staatlichen Ganztagsschulen in Mainz

Notice-ID: ted-317130-2025 · Procedure-ID: d505a4b6-a5f5-4824-961f-6d0d33ca32b5

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Mainz, Abt. Vergabe und Einkauf, Mainz
Veröffentlicht
16.04.2025
Frist (Submission)
03.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
55524000 — Hotel und Gastronomie
Branche
Lebensmittel & Catering
Rahmen-Höchstwert
15.500.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Los 1: Cook and Freeze (vorgegarte Tiefkühlkost) Rahmenvertrag über die Lieferung, Vor- und Zubereitung und Ausgabe von Mittagsverpflegung der Verpflegungsart vorgegarte Tiefkühlkost (cook & freeze) für 10 Ganztagsschulen der Stadt Mainz für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2027. — Los 2: Cook and Chill Rahmenvertrag über die Lieferung, Vor- und Zubereitung und Ausgabe von Mittagsverpflegung der Verpflegungsart Cook and Chill für 6 Ganztagsschulen der Stadt Mainz für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2027.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).