AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.06.2026 14:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-317739-2026/

VgV Verfahren Erlenstadion Alsfeld - Objektplanung Freianlagen

Notice-ID: ted-317739-2026 · Procedure-ID: ee6eb8b8-bd07-403d-845c-01f32757f8de

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Stadt Alsfeld
Veröffentlicht
08.05.2026
Frist (Submission)
09.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistungen gemäß den Grundleistungen nach HOAI §40 Freianlagenplanung Stadion, Leistungsphasen 1-3 und 5-9*. Darüber sind die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen zu erbringen: - Baugrunduntersuchung inkl. geotechnischem Bericht (2 x Rammsondierung, 2 x Bohrungen (Kern-/ Rammkern), 2 x Baggerschürfe, 1 x Geotechnischer Bericht) (LP1) - Kartieren und Untersuchen des Bestandes (LP1) - Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln (LP2) & (LP3) - Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (LP4) - Überwachen Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP9) *LP 6: ausgenommen Teil g gemäß Siemon Tabelle HOAI 2021 *LP 7: ausgenommen Teil c und e gemäß Siemon Tabelle HOAI 2021

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
52 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Magistrat der Stadt Alsfeld, Alsfeld

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).