AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.05.2026 20:49 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-318081-2026/

Deutschland – Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens – POT-01-LAK-001 Einkaufsdienstleistungen

Notice-ID: ted-318081-2026 · Procedure-ID: 019dd826-77fe-4d66-bed4-7afb9c074fe6

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Stammdaten

Auftraggeber
LA-Regio Kliniken Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt und des Landkreises Landshut
Veröffentlicht
08.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
85000000 — Gesundheitswesen und Sozialwesen
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Geschätzter Wert
4.690.000 €

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Einkaufsdienstleistungen im Bereich der Verbrauchs- und Investitionsgüter von Krankenhäusern einschließlich damit verbundener Beratungsleistungen. Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung des Einkaufsvolumens im Verbrauchsgüterbereich wirtschaftlich einzukaufen und damit möglichst hohe Einsparpotentiale zu erzielen. Die Erzielung von Einsparungen durch Änderung des Sortiments steht dabei nicht im Vordergrund. Eine aktive Beratung des Einkaufsdienstleisters zur Straffung des Sortiments wird jedoch erwartet. Da die Auftraggeber zur Einhaltung des Vergaberechtes verpflichtet sind, wird vorausgesetzt, dass der Bieter durch die öffentliche Vergabe von Rahmenverträgen mit Lieferanten, die Auftraggeber von der Durchführung von eigenen Vergabeverfahren für Verbrauchsgüter entlastet. Die Auftraggeber erwarten auch eine aktive Beratung und Begleitung bei Vergabeverfahren für Investitionsvorhaben nach VgV und UvgO.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).