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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kradhelmen Bluetooth für die Polizei NRW
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen · Duisburg · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kradhelmen Bluetooth für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Kradhelme Bluetooth werden Teil der der Ausrüstung der Kradfahrer. An die Kradhelme werden besondere Anforderungen gestellt. Daher müssen die Kradhelme die Technische Leistungsbeschreibung (Kapitel B) der Polizei des Lan-des NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist, erfüllen. Aus der Rahmenvereinbarung müssen die Lieferung und die Reparatur bzw. Austausch der Innen- und Außenscheibe der Kradhelme Bluetooth inklusive der zivilen (Farb-) Varianten abgerufen werden können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Textilien & Arbeitsschutz
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Kradhelmen Bluetooth für die Polizei NRW im Rahmen einer Rahmenvereinbarung.
- Geschätzter Bedarf von ca. 1.200 Stück, Höchstmenge 1.600 Stück.
- Keine Mindestabnahmemengen vereinbart, keine Abrufverpflichtung.
- Offenes Vergabeverfahren.
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ca. 1.200 Kradhelmen Bluetooth für die Polizei NRW ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 17.06.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 35 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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