TEB-SW-2/01/21/10714
DB InfraGo AG
Beschreibung
MKA146-107 Verkehrsuntersuchung MKA146-109 N-Kartierungen-Reptilien-Biber
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für komplettes oder teilweises Bauleistungen im Hoch- und Tiefbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
6 Veröffentlichungen
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 08.05.2026 MKA157 - 87 Der Nachtrag bezieht sich auf den Hauptvertrag "Großprojekt Karlsruhe-Basel ABS/NBS StA 8A, Planung". Im Jahr 2025 erfolgte die Übergabe des Blaudrucks im PfA 8.4 an das EBA. Im Anschluss an die beschränkte Anhörung sind die Einwendungen der TÖB's zu bearbeiten und im Einwendungsmanagementsystem (EWM-System) zu dokumentieren. Einige der vorgebrachten Einwendungen bedürfen einer hydrologischen Untersuchung. Da diese zusätzlichen Untersuchungen aus den Einwendungen resultieren, konnten diese weder im Blaudruck, Hauptvertrag noch in den bereits vorhandenen Nachträgen durchgeführt werden. Diese Leistung war für den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Ausschreibung, unter Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht, nicht vorhersehbar.
- 12.12.2024 MKA146-107: In Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in PfA 8.1 wurde durch die Verkehrsbehörden, die Autobahn GmbH und Straßenbaulasträgern gefordert dass die durch den Generalplanner in der Planung vorgesehenen Umleitungsverkehre durch die Vorhabenträgerin mit aktuellen Verkehrszahlen untersucht werden. Diese züsatzliche Leistung wurde u.a. erst durch das Erörtern im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens ersichtlich. Darüberhinaus, lagen zum Zeitpunkt der Vergabe weder Umfang noch aktuelle Verkehrszahlen vor. MKA146-109: Die Bearbeitung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses ist für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrags zwingend erforderlich. Die Erstellung der dafür notwendigen zusätzlichen artenschutzrechtlichen Gutachten gehört vollumfänglich zu der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen (NA 146-13, Anlage 6, Pos. 11 - Erstellung zusätzlicher Gutachten und Abwägungsdokumente im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens). Der Umfang war jedoch weder beim Abschluss des Hauptvertrags (2002), noch bei der Vertragsfortschreibung (2015) ersichtlich und konnte so nicht bereits im Vergabeprozess berücksichtigt werden. Die erforderliche Fortschreibung und Aktualisierung der Kartierdaten ändert jedoch nichts an der Identität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen undsorgt vielmehr für den erfolgreichen Abschluss des abgeschlossenen Werkvertrags (siehe auch NA 146-13, Anlage 6, Pos. 19 - Aktualisierungs- und ggf. Ergänzungskartierungen Fauna, Flora, Biotope).
- 11.12.2024 MKA145-88: Der AN ist als Generalplaner LpH 3/4 u. a. mit der Erstellung von genehmigungsfähigen Planrechtsunterlagen beauftragt. In der Vertragsfortschreibung NA 145-9 wurde im Leistungsbild Umweltplanung gem. Anhang 6-82 mit den in diesem Vorgang betroffenen Pos. 17, 18, 19 und 21 auf Nachweis beauftragt. Bei den erforderlichen Leistungen handelt es sich um Mehraufwände, die aus der langen Projektlaufzeit und dem komplexen Genehmigungsverfahren resultieren. Der Gesamtcharakter und das Leistungsbild der Vertragsfortschreibung wird nicht verändert, da das Leistungsbild bereits Bestandteil des Hauptvertrags samt Vertragsfortschreibung ist. Die Leistungen sind Standardleistungen im Bereich Umweltplanung. Somit entstehen durch die Leistungsänderung keine wesentlichen Änderungen des Auftrags gem. § 132, Abs. 1 GWB. Die Bedingungen für die Fallgruppe 3 sind erfüllt, der Auftrag kann ohne erneutes Vergabeverfahren an den bestehenden AN vergeben werden. MKA 146-105: Bei dem mit der SWECO GmbH geschlossenen Vertrag (B0171400 und Fortschreibung NA 146-13) handelt es sich um einen Werkvertrag über eine generalunternehmerische Tätigkeit. Der AN und seine NU schulden dabei als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen genehmigungsfähigen Planfeststellungsunterlagen, sowie der Entwurfsplanung. Die Erstellung notwendigen zusätzlichen artenschutzrechtlichen Gutachten gehört vollumfänglich zu der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen (NA 146-13, Anlage 6, Pos. 11 - Erstellung zusätzlicher Gutachten und Abwägungsdokumente im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens). Dieser zusätzliche Umfang war jedoch weder bei Abschluss des Hauptvertrags (2002), noch bei der Vertragsfortschreibung (2015) ersichtlich und konnte so nicht bereits im Vergabeprozess berücksichtigt werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert, die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt. MKA145-34: Der AN ist als Generalplaner der LpH 3/4 u. a. mit der Erstellung von genehmigungsfähigen Planrechtsunterlagen beauftragt. In der Vertragsfortschreibung NA 145-9 wurden für die oben genannten Leistungspositionen festgelegt. Der Umfang konnte damals nur abgeschätzt werden. Diese Einzelpositionen sind mit Begleichen der 20. AR ausgeschöpft oder bereits überschritten. Durch die weiterhin bis zum Abschluss der Leistungsphasen 3+4 erforderlichen o.g. Leistungen wird der Gesamtcharakter und das Leistungsbild der Vertragsfortschreibung nicht verändert. Die Leistungen sind in ihrer Beschreibung bereits Vertragsbestandteil, lediglich Umfang und Leistungszeitraum müssen bis zum werkvertraglichen Erfolg des HV angepasst werden. Somit entstehen durch die Leistungsänderung keine wesentlichen Änderungen des Auftrags gem. § 132, Abs. 1 GWB.
- 05.12.2024 MKA 157-43: Die RIL883 legt die Grundlagen für alle geodätischen Tätigkeiten an Fahrwegen und Fahrbahnen der DB Netz AG fest. Dazu gehört insbesondere auch die Erfassung von Grundlagendaten und der Entwurf. Die Änderung dieser RIL zum 01.12.2016 mit der Einführung des DB_REF2016 war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haupvertrags im Jahr 2002 und zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung im August 2016 noch nicht bekannt und konnte deswegen bei aller Umsicht nicht berücksichtigt werden. MKA157-51: Der Nachtrag bezieht sich auf die Vertragsfortschreibung NT 157-4 zum Generalplanervertrag für die Planungsleistungen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Planfeststellungsabschnitt 8.4 der ABS/NBS Karlsruhe - Basel. Die hier angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Planungsleistungen in den Leistungsphasen 2 und 3 für das Objekt SÜ K4983 im Rahmen der Wiederherstellung der im Bereich der Landschafsbrücke Burggraben/Bruckgraben kreuzenden Kreisstraße K4983. Nach der Vertragsfortschreibung 2016 erfolgte im Jahr 2018 die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, in der die bisherige Planung der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Daran anschließend gingen entsprechende Stellungnahmen mit zusätzlichen Forderungen an die Planung, bei der Vorhabenträgerin ein, welche im Nachgang fachlich und juristisch bewertet wurden. Die nachfolgenden Abstimmungen mit den TÖB, z.B. der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg, führten zu Umplanung und Planungserweiterungen. So muss aufgrund dieser Planungsfortschritte die bestehende Gewässerquerung der K4983, die zum Zeitpunkt der Vertragsfortschreibung nicht betroffen war, und somit nicht in das ursprüngliche Leistungsbild enthalten war, in die aktuellen Planung aufgenommen und erneuert werden. Diese zusätzliche Leistung hat sich im Rahmen der detaillierten Entwurfsplanung ergeben, war der AG zum Zeitpunkt der Vergabe nicht vorhersehbar und ist erforderlich zur Überarbeitung des TEH 4.2.01 Landschaftsbrücke Bruggraben/Bruckgraben. MKA145-40: Die oben genannten Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vertragserstellung zum damaligen Zeitpunkt des Projekts in Umfang und Zeitraum nicht abschließend festlegbar, da noch wesentliche Erkenntnisse, die sich erst im weiteren Projektverlauf und der Berücksichtigung der Zugzahlenprognosen für 2030 des Bundes ergaben, zu einer abschließenden Betrachtung fehlten. Bedingt durch den langen Projektverlauf, auch durch die verspätete Übergabe der Zugzahlen im Jahr 2019 anstelle 2016, wurde nun die zweite Überarbeitung mit Übergabe der Zugzahlen2030DT im März 2023 nötig, da aktuell noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Der AG konnte den Umfang und den Leistungszeitraum der oben aufgeführten Leistungen trotz Einhaltung seiner Sorgfaltspflicht zum Zeitpunkt der Vergabe des HV im Jahr 2015 aus den oben genannten Gründen nicht vorhersehen. MKA146-34: Bei dem mit der Sweco GmbH geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Werkvertrag über eine generalunternehmerische Tätigkeit. Der Auftragnehmer schuldet dabei als werkvertraglichen Erfolg die Erstellung der vollständigen Planfeststellungsunterlagen für die im Planungsabschnitt vorgesehenen Strecken- bzw. Planfeststellungsabschnitte zum Erreichen bestandskräftiger Planfeststellungsbeschlüsse. Die Überarbeitung der Baulärmund Gesamtlärmgutachten, des Gutachtens 20018001-VVG-9 und des übergestzlichen Schallschutzes aus der Agenda des EÖT ändern nichts an der Indentität der ausgeschriebenen und beauftragten Leistungen. Sowohl die vergebene Hauptleistung als auch der Bereich, über den sich der Vertrag erstreckt, bleiben gleich. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt somit unverändert. Die Voraussetzungen für einen Nachtrag aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände nach Fallgruppe 3 sind somit erfüllt.
- 29.11.2024 MKA 164-20 Aufgrund der flächenmäßigen Bündelung der Neubaustrecke (NBS) mit der Bundesautobahn (BAB) 5 in den Streckenabschnitten (StA) 7 und 8 entfallen in acht verschiedenen Bereichen insgesamt 52 LKW/PKW-Stellplätze. Mit der zuständigen Straßenbaubehörde (Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4) wurde daher abgestimmt, dass für den Entfall dieser 52 Plätze als Ausgleich eine Park- und WC-Anlage (PWC-Anlage) mit 50 LKW-Stellplätzen (davon 3 Busstellplätze) und 15 PKW-Stellplätze geplant werden soll.Gemäß der LKW-Parkstandserhebung vom April 2018 beläuft sich die Anzahl aller verkehrsrechtlich zulässigen sowie akzeptierten Abstellmöglichkeiten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Belegung allerdings auf 67 Stellplätze. Die Bestandserhebung von 2018 ist Grundlage für das bundesweite LKW-Netzkonzept, mit dem der Stellplatzbedarf entlang der Bundesautobahnen ermittelt wird. Unter Berücksichtigung dieser Erhebung wurde mit der seit 2021 für die Autobahnen zuständigen Autobahn GmbH des Bundes (Niederlassung Südwest, Stuttgart-Obertürkheim) abgestimmt, dass die PWC-Anlage von den ursprünglich angedachten 50 LKW-Stellplätzen auf 67 Parkstände erweitert werden muss. Es kommen gegenüber der ursprünglichen Planung also 15 neue Stellplätze für LKW hinzu, die Anzahl der geplanten PKWStellplätze bleibt gleich. MKA 144-44 Der aktuelle AN verfügt über die erforderliche Fachkenntnis, Fachexperten, Projekterfahrung sowie örtliche Kenntnisse im Projektraum. Bei einer Neuvergabe dieser Leistungen könnten diese speziellen Fachkenntnisse und das Projektwissen nicht genutzt werden. Ferner werden zusätzliche Schnittstellen generiert, welche sich nachteilig auf die Qualität auswirken. Es ist davon auszugehen, dass Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der verschiedenen Leistungen beim Ablauf auftreten was zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Risiken bei der Zusammenführung der Unterlagen der jeweiligen Fachdisziplinen führt. MKA 146-104 Der aktuelle Auftragnehmer erstellt die Planungen für alle Gewerke des Projektabschnittes und untersucht die Einflüsse auf das Hochwasserbild, die durch Umweltmaßnahmen oder Gründungsarten der Ingenieurbauwerke entstehen. Bei der Optimierung des Bauwerks (EÜ Elz) hinsichtlich seiner hydraulischen Eigenschaften ergäben sich bei einer Neuvergabe Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Leistungen (Auswertung und Umsetzung der Erkenntnisse, Konflikteinschätzung und Variantenbetrachtung). Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs. Die Leistung ist zur Erstellung genehmigungsfähiger Unterlagen und zum Erhalt eines bestandskräftigen Beschlusses im PfA 8.1 zwingend erforderlich.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.115 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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