AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 26.05.2026 14:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-319526-2026/

Deutschland – Landschaftsgärtnerische Arbeiten – Promenade Kirchenpauerkai, 2. Bauabschnitt

Notice-ID: ted-319526-2026 · Procedure-ID: ba1bd1b2-1c1c-4970-82c3-e8db0ef3ef8b

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Stammdaten

Auftraggeber
HafenCity Hamburg GmbH
Veröffentlicht
11.05.2026
Frist (Submission)
08.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45112700 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
3.100.000 €

Beschreibung

Die HafenCity Hamburg GmbH vergibt die Bauleistungen für die Herstellung der Promenade Kirchenpauerkai, 2. Bauabschnitt als EU‑weites offenes Verfahren gemäß § 3a EU Abs. 1 VOB/A. Es handelt sich um eine Bauleistung, deren geschätzter Auftragswert den maßgeblichen EU‑Schwellenwert überschreitet (inkl. des bereits hergestellten 1. Bauabschnittes und der noch ausstehenden Bauabschnitte). Die Leistung ist eindeutig und umfassend in den Vergabeunterlagen beschrieben, sodass ein offener Wettbewerb zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gewährleistet werden kann. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch durchgeführt. Die Bekanntmachung, Bereitstellung der Vergabeunterlagen, gesamte Bieterkommunikation, Angebotsabgabe sowie Angebotsöffnung und ‑wertung erfolgen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform der HafenCity Hamburg GmbH. Angebote sind fristgerecht und vollständig in elektronischer Form einzureichen; andere Übermittlungswege sind ausgeschlossen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).